Handwerk-Bonus 2026 Sichere dir jetzt 50 % Rabatt auf deinen Wunschtarif !Nur bis 31.12.

Zu den Tarifen

CoPunktRechtliches

Datenschutzerklärung

Stand: 27. Oktober 2026

Das Wichtigste in Kürze

  • Wir verarbeiten nur, was für Webseite, Vertrag und Software nötig ist.
  • Keine Werbenetzwerke, keine fremden Analysedienste, kein Verkauf von Daten.
  • Unsere Server und die Server unserer Dienstleister stehen in Deutschland. Nur wenn Sie über unseren Zahlungsdienst bezahlen, die App über Google Play beziehen oder ein Kalender-Abo bei einem Kalenderdienst eintragen, können diese Anbieter Daten in eigener Verantwortung auch außerhalb der EU verarbeiten. Schalten Sie in der App Benachrichtigungen ein, stellt Google sie für uns zu; dabei kann Google Daten auch in den USA verarbeiten. Scannen Sie in der App einen Beleg, erhält Google Angaben zur Nutzung des Scanners, kein Bild; auch sie kann Google in den USA verarbeiten.
  • Daten, die ein Betrieb in CoPunkt über seine Kunden und Mitarbeiter ablegt, verarbeiten wir nur in seinem Auftrag. Verantwortlich dafür ist der Betrieb.
  • Sie können jederzeit Auskunft, Berichtigung und Löschung verlangen und Verarbeitungen aus berechtigtem Interesse widersprechen.

Verantwortlicher und Kontakt

Verantwortlich im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist:

Ertugrul Ünal
Hafnerstraße 20
74211 Leingarten
Deutschland

Für alle Fragen zum Datenschutz erreichen Sie uns per E-Mail an support@copunkt.de oder über das Kontaktformular.

Einen Datenschutzbeauftragten haben wir nicht benannt, weil die Voraussetzungen dafür nicht vorliegen (Art. 37 DSGVO, § 38 BDSG). Ansprechpartner ist der Inhaber selbst.

Für welche Daten wir verantwortlich sind

CoPunkt ist eine Software für Handwerksbetriebe. Dabei gibt es zwei Arten von Daten, und für sie gelten unterschiedliche Regeln:

  • Unsere eigenen Daten: Besuche dieser Webseite, Anfragen, das Kundenkonto des Betriebs, Verträge, Rechnungen, Zahlungen und die Lizenzverwaltung. Dafür sind wir verantwortlich, und davon handelt diese Erklärung.
  • Daten, die ein Betrieb mit CoPunkt verarbeitet: seine Kunden, Angebote, Rechnungen, Buchhaltung, Einsätze, Rapporte und Fotos, die Zugänge seiner Mitarbeiter und die Zugänge, die er seiner Steuerberatung oder für eine Betriebsprüfung einrichtet, samt dem Verlauf, was darüber heruntergeladen und, bei der Steuerberatung, angesehen wurde. Dafür ist der Betrieb verantwortlich. Soweit diese Daten über unsere Server laufen oder dort liegen, sind wir sein Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO. Was dabei gilt, steht im Vertrag über die Auftragsverarbeitung. Das gilt auch, wenn eine Problemmeldung solche Daten enthält: Dann verarbeiten wir sie im Auftrag des Betriebs, um die Störung zu beheben. Automatische Fehlerberichte und das Systemprotokoll nutzen wir, um die Software für alle Kunden fehlerfrei zu halten (Abschnitte Windows-Programm, Handwerker-App und Protokolle); beheben wir damit eine Störung bei einem Betrieb, gehört das zugleich zur Verarbeitung in seinem Auftrag.

Sind Sie Monteur, Kunde oder Steuerberater eines Betriebs, der CoPunkt einsetzt, wenden Sie sich mit Fragen zu Ihren Daten bitte an diesen Betrieb. Was eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater mit eigenem Zugang dort abruft und herunterlädt, verarbeitet die Kanzlei danach in eigener Verantwortung. Erreicht uns Ihre Anfrage, leiten wir sie unverzüglich an ihn weiter; entscheiden darf über diese Daten nur der Betrieb. Die Abschnitte zur Handwerker-App und zum Serverbetrieb weiter unten beschreiben trotzdem, was technisch geschieht, damit Sie es nachlesen können.

Aufruf dieser Webseite

Wenn Sie eine Seite aufrufen, sendet Ihr Browser technisch notwendige Angaben an unseren Server: IP-Adresse, Zeitpunkt, aufgerufene Adresse, die Seite, von der Sie kamen, sowie Browser- und Betriebssystemkennung. Ohne diese Angaben lässt sich keine Seite ausliefern. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO. Unser berechtigtes Interesse liegt darin, die Seite sicher und zuverlässig bereitzustellen.

Ein Zugriffsprotokoll mit IP-Adressen führen wir nicht. Der Server verarbeitet die Angaben nur für die Dauer der Verbindung. Tritt dabei ein Fehler auf, kann die Fehlermeldung im Systemprotokoll landen; es wird nach 30 Tagen gelöscht (siehe Protokolle).

Die Verbindung ist verschlüsselt (HTTPS). Ihr Browser merkt sich ein Jahr lang, diese Adressen nur verschlüsselt aufzurufen (HSTS). Wir binden keine fremden Schriften, Karten, Videos, Werbenetzwerke oder Analysedienste ein. Diese Webseite lädt nichts von anderen Anbietern nach.

Zugang mit Einladungscode

Solange CoPunkt nur ausgewählten Betrieben angeboten wird, sind einige Seiten dieser Webseite (etwa Preise, Kauf und Installation) nur mit einem Einladungscode erreichbar. Geben Sie einen Code ein, prüft unser Server ihn und legt in Ihrem Browser ein Cookie mit dem Namen copunkt_einladung ab. Es enthält eine unterschriebene Zugangsmarke mit dem Code und ihrem Ablaufzeitpunkt und gilt bis zum Ablauf des Codes, höchstens 30 Tage. Sie können es jederzeit in Ihrem Browser löschen; dann fragt die Seite den Code erneut ab.

Das Cookie ist für den von Ihnen ausdrücklich gewünschten Zugang unbedingt erforderlich. Es wird deshalb ohne Einwilligung gesetzt (§ 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG). Es dient keinem anderen Zweck und wird nicht ausgewertet. Beim Eingeben eines Codes zählen wir, dass der Code benutzt wurde, ohne Angaben zu Ihrer Person. Fehlversuche werden mit IP-Adresse 30 Tage gespeichert, damit sich Codes nicht durch Ausprobieren erraten lassen (Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO).

Legen Sie mit einem Einladungscode ein Kundenkonto an, vermerken wir zu dem Code Ihre E-Mail-Adresse, den Namen Ihres Betriebs und den Zeitpunkt. So sehen wir, welche Einladung zu welchem Konto geführt hat (Art. 6 Abs. 1 Buchst. b und f DSGVO). Der Vermerk wird nach zwei Jahren gelöscht; auf Ihren Wunsch entfernen wir die E-Mail-Adresse daraus sofort.

Besuchszählung

Wir möchten wissen, wie oft unsere Seiten aufgerufen werden und wie Besucher zu uns finden. Dafür nutzen wir keinen fremden Dienst: Die Zählung läuft auf unserem eigenen Server, und es gehen keine Daten an andere Unternehmen.

In Ihrem Browser wird dafür nichts gespeichert und nichts ausgelesen. Kein Cookie, kein Eintrag im Browserspeicher, keine Abfrage von Browsereigenschaften. Ein kleines Skript meldet unserem Server nur, welche unserer Seiten aufgerufen wurde. Alles Weitere leitet der Server aus den Angaben ab, die Ihr Browser bei jeder Anfrage ohnehin mitsendet. Ist JavaScript abgeschaltet, findet keine Zählung statt.

Gespeichert wird je Aufruf:

  • der Tag und welche unserer Seiten aufgerufen wurde,
  • die Art der Herkunft (Suchmaschine, Verweis oder direkt), in den ersten beiden Fällen nur der Servername der Herkunft (etwa google.de), nie die vollständige Adresse,
  • ob es ein Telefon, ein Tablet oder ein Rechner war,
  • eine Kennung des Tages, mit der sich Aufrufe desselben Besuchers innerhalb eines Tages zusammenfassen lassen.

Ihre IP-Adresse und Ihre Browserkennung speichern wir dafür nicht. Der Server bildet aus beiden zusammen mit einem zufälligen Schlüssel des Tages die Kennung des Tages und verwirft sie danach. Der Schlüssel liegt nur im Arbeitsspeicher und wird täglich neu erzeugt. Eine Wiedererkennung über mehrere Tage, Geräte oder fremde Webseiten hinweg ist damit ausgeschlossen.

Die Einzelzeilen bleiben nur bis zum Ende ihres Tages. Spätestens etwa eine Stunde nach Mitternacht fassen wir sie zu Tageszahlen zusammen (Zahl der Aufrufe und Besucher, Verteilung auf Seiten, Geräte und Herkunft) und löschen sie. Die Tageszahlen enthalten keinen Personenbezug mehr und bleiben erhalten.

Sendet Ihr Browser das Signal „Do Not Track“ oder „Global Privacy Control“, zählen wir Sie nicht. Ebenso wenig zählen wir Programme, die sich als automatische Abrufer zu erkennen geben, und den Kundenbereich überhaupt nicht.

Aufrufe von unseren eigenen Anschlüssen zählen wir nicht mit. Dazu vergleicht der Server Ihre Adresse beim Aufruf mit einer kurzen Liste dieser Anschlüsse und verwirft sie danach wie oben beschrieben; über Sie wird dabei nichts gespeichert.

Weil auf Ihrem Gerät nichts gespeichert und nichts ausgelesen wird, braucht die Zählung keine Einwilligung (§ 25 TDDDG), und es gibt kein Einwilligungsbanner. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung auf unserem Server ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO. Unser berechtigtes Interesse ist es, zu erfahren, ob und wie unser Angebot gefunden wird. Sie können der Zählung jederzeit widersprechen, am einfachsten mit einem der beiden Signale in Ihrem Browser.

Kontaktformular und E-Mail

Wenn Sie uns über das Kontaktformular oder per E-Mail schreiben, verarbeiten wir Ihren Namen, Ihre E-Mail-Adresse, Ihre Nachricht und, wenn Sie sie angeben, den Namen Ihres Betriebs und Ihre Telefonnummer. Wir brauchen diese Angaben, um Ihre Anfrage zu beantworten. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DSGVO, wenn es um einen Vertrag oder dessen Anbahnung geht, sonst Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO (unser Interesse, Anfragen beantworten zu können).

Eine Nachricht über das Formular speichern wir zusammen mit dem Zeitpunkt und der Fassung dieser Datenschutzerklärung, deren Kenntnisnahme Sie bestätigt haben, und leiten sie per E-Mail an unser Postfach weiter. Gegen massenhafte Fremdeinträge schützen wir das Formular ohne fremden Dienst: mit einem für Menschen unsichtbaren Feld, einer Zeitprüfung, einer Höchstzahl von Nachrichten je E-Mail-Adresse und einer Grenze für Anfragen je IP-Adresse, die nur im Arbeitsspeicher gezählt und nicht gespeichert wird. Die gespeicherte Nachricht löschen wir nach 180 Tagen, auf Wunsch früher. E-Mails, aus denen sich ein Vertrag oder eine Rechnung ergibt, sind Geschäftsbriefe; wir bewahren sie sechs Jahre ab Ende des Kalenderjahres auf (§ 147 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 3 AO, § 257 HGB).

Über die Seite Konto löschen können Sie die Löschung eines Zugangs beantragen, auch ohne die App. Dabei wird noch nichts gelöscht. Betrifft der Antrag Ihr Kundenkonto bei uns, prüfen wir ihn und führen ihn aus, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Betrifft er einen Zugang, den ein Betrieb für Sie eingerichtet hat, etwa als Monteur, entscheidet der Betrieb; wir leiten den Antrag unverzüglich an ihn weiter.

Kundenkonto und Kundenbereich

Für das Kundenkonto eines Betriebs verarbeiten wir: Firmenname, Anschrift, Ansprechpartner (freiwillig), Telefon (freiwillig), E-Mail-Adresse, Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (oder den Vermerk, dass die Steuernummer beim Finanzamt beantragt ist), Rechtsform, bei eingetragenen Gesellschaften Registergericht, Registernummer und die Namen der Geschäftsführung, ob Sie Kleinunternehmer sind, das Bundesland und den gewünschten Kontenrahmen (diese Angaben übernimmt Ihr Programm beim ersten Start in seine Firmendaten, damit es sie nicht noch einmal fragt), den gebuchten Tarif, die eingerichteten Arbeitsplätze und App-Zugänge sowie Zeitpunkt und Fassung Ihrer Zustimmung zu AGB und Auftragsverarbeitungsvertrag und, woher sie kam (Kundenbereich, Windows-Programm oder App). Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DSGVO.

Einer neuen Fassung von AGB und Auftragsverarbeitungsvertrag können Sie auch im Windows-Programm oder als Inhaber in der App zustimmen. Dafür geben Sie E-Mail-Adresse und Kennwort Ihres Kundenkontos ein, bei eingeschaltetem zweiten Faktor auch den Code. Diese Angaben gehen über eine verschlüsselte Verbindung an unser Portal, das damit prüft, ob das Kundenkonto zu Ihrem Betrieb gehört. Gespeichert werden sie dabei nicht, weder im Programm noch in der App noch im Serverbetrieb.

Ob Ihnen der Kundenbereich seinen Rundgang schon angeboten hat, merkt sich unser Portal an Ihrem Kundenkonto, damit die Frage nur einmal kommt, auf jedem Gerät gleich. Gespeichert ist nur der Zeitpunkt des Angebots, nicht Ihre Antwort; im Browser wird dafür nichts abgelegt. Der Vermerk geht mit dem Kundenkonto.

Anmeldung und Zwei-Faktor

Sie melden sich mit E-Mail-Adresse und Kennwort an. Das Kennwort speichern wir nur als Streuwert (Argon2), nie im Klartext. Auf Wunsch schalten Sie im Kundenbereich unter Konto, Sicherheit einen zweiten Faktor ein: einen sechsstelligen Code aus einer Authentifizierungs-App auf Ihrem Telefon. Das dafür nötige Geheimnis speichern wir verschlüsselt, dazu acht Wiederherstellungscodes als Streuwerte. Die App für die Codes wählen Sie selbst; sie arbeitet ohne Verbindung zu uns.

Damit Sie sich im Windows-Programm auch ohne Internet anmelden können, legt das Programm nach jeder Anmeldung mit Internet auf diesem Rechner einen Prüfwert Ihres Kennworts ab (PBKDF2, mit Zufallswert). Aus ihm lässt sich das Kennwort nicht zurückrechnen, er verlässt den Rechner nicht, und wir haben keinen Zugriff darauf.

Fehlgeschlagene Anmeldeversuche halten wir mit IP-Adresse und Zeitpunkt fest, um das Erraten von Kennwörtern zu bremsen. Ebenso vermerken wir sicherheitsrelevante Ereignisse wie eine abgewiesene Lizenz oder einen Anmeldeversuch mit einem gesperrten Gerät. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO (Schutz der Konten vor Missbrauch), Art. 32 DSGVO verlangt solche Maßnahmen. Gelöscht wird nach 30 Tagen, bei der Anmeldung im Serverbetrieb nach 90 Tagen.

Kennwort auf Ihrem Gerät speichern

Damit Sie E-Mail-Adresse und Kennwort nicht jedes Mal neu eintippen, können Sie sie auf Ihrem Gerät speichern lassen. Das geschieht nur, wenn Sie es selbst wählen, und nur auf Ihrem Gerät:

  • Im Browser (Kundenbereich, Verwaltung, Serverbetrieb im Browser) bietet Ihr Browser das Speichern an. Ob und wie er es speichert, entscheiden Sie in Ihrem Browser. Wir legen das Kennwort dort nicht selbst ab.
  • Im Windows-Programm mit dem Haken „E-Mail und Kennwort auf diesem PC speichern“ in der Windows-Anmeldeinformationsverwaltung Ihres Windows-Kontos, von Windows verschlüsselt und nur auf diesem Rechner.
  • In der Handwerker-App mit dem Schalter „Kennwort merken“ im geschützten Speicher des Telefons, verschlüsselt mit einem Schlüssel, der das Gerät nicht verlässt.

Die gespeicherten Angaben werden nicht an uns übertragen, und wir haben keinen Zugriff darauf. Sie gehen nur bei einer Anmeldung mit, die Sie selbst auslösen, genau wie getippte. Entfernen können Sie sie jederzeit: Haken oder Schalter abwählen und anmelden, oder „Gespeichertes Kennwort entfernen“ (in der App „Gemerktes Kennwort entfernen“) wählen; in der App auch mit „Kennwort vergessen?“ oder durch Löschen der App, im Browser über dessen Kennwortverwaltung. Grundlage ist Ihr ausdrücklicher Wunsch (§ 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG); eine Verarbeitung durch uns findet dabei nicht statt.

Was im Browser gespeichert wird

Der Kundenbereich und die Verwaltung setzen keine Cookies. Sie nutzen den Speicher Ihres Browsers nur für Dinge, die für den Dienst unbedingt erforderlich sind oder die Sie selbst wählen (§ 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG). Nichts davon dient Werbung oder Statistik, und nichts davon wird ausgewertet. Die folgende Liste nennt jeden Eintrag, auch das Cookie für den Einladungscode der Webseite:

  • copunkt_einladung

    Cookie · Webseite

    Zweck:
    Zugang zu den noch nicht öffentlichen Seiten mit Ihrem Einladungscode. Enthält eine unterschriebene Zugangsmarke mit dem Code und ihrem Ablauf.
    Wann:
    Wenn Sie einen gültigen Einladungscode eingeben.
    Dauer:
    Bis zum Ablauf des Codes, höchstens 30 Tage
    Rechtsgrundlage:
    Unbedingt erforderlich, § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG
  • copunkt_sprache

    Cookie · Webseite und Kundenbereich

    Zweck:
    Die Sprache, die Sie für die Oberfläche gewählt haben, etwa „tr“ für Türkisch. Gilt für die Webseite und den Kundenbereich gemeinsam.
    Wann:
    Wenn Sie eine andere Sprache als Deutsch wählen. Wählen Sie wieder Deutsch, wird es entfernt.
    Dauer:
    Ein Jahr
    Rechtsgrundlage:
    Unbedingt erforderlich, § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG
  • copunkt_cloud_token

    Browserspeicher, nur für dieses Fenster · Kundenbereich und Verwaltung

    Zweck:
    Ihre Anmeldung. Ohne diese Marke müssten Sie sich bei jedem Seitenwechsel neu anmelden.
    Wann:
    Bei der Anmeldung.
    Dauer:
    Bis Sie das Fenster schließen oder sich abmelden. Nach 30 Minuten ohne Eingabe werden Sie abgemeldet
    Rechtsgrundlage:
    Unbedingt erforderlich, § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG
  • copunkt_cloud_token

    Browserspeicher, dauerhaft · Kundenbereich

    Zweck:
    Ihre Anmeldung, wenn Sie „Angemeldet bleiben“ gewählt haben.
    Wann:
    Nur bei der Anmeldung mit „Angemeldet bleiben“.
    Dauer:
    Die Marke gilt höchstens einen Tag, beim Abmelden wird sie entfernt
    Rechtsgrundlage:
    Unbedingt erforderlich, § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG
  • copunkt_weiterleitungen

    Browserspeicher, nur für dieses Fenster · Kundenbereich und Verwaltung

    Zweck:
    Bremse gegen Umleitungsschleifen bei der Anmeldung: Zeitpunkt und Zähler der letzten Weiterleitungen.
    Wann:
    Wenn die Anmeldeseite Sie weiterleitet.
    Dauer:
    Bis Sie das Fenster schließen, bei erfolgreicher Anmeldung sofort entfernt
    Rechtsgrundlage:
    Unbedingt erforderlich, § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG
  • copunkt_aktionsbanner_zu

    Cookie · Webseite

    Zweck:
    Dass Sie das Band mit einem Angebot oben auf der Seite geschlossen haben, damit es nicht auf jeder Seite wieder erscheint. Enthält nur die Kennungen der geschlossenen Angebote, nichts über Sie.
    Wann:
    Erst wenn Sie das Band schließen. Das bloße Anzeigen speichert nichts.
    Dauer:
    180 Tage oder bis Sie die gespeicherten Daten löschen
    Rechtsgrundlage:
    Unbedingt erforderlich, § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG
  • copunkt_aus_app

    Browserspeicher, nur für dieses Fenster · Webseite

    Zweck:
    Dass Sie die Seite aus der Handwerker-App geöffnet haben. Solange er steht, zeigt die Webseite keine Verweise auf Kauf, Preise und Kundenbereich.
    Wann:
    Wenn die App eine Seite der Webseite öffnet.
    Dauer:
    Bis Sie das Fenster schließen
    Rechtsgrundlage:
    Unbedingt erforderlich, § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG
  • copunkt_verwaltung_menue_zu

    Browserspeicher, dauerhaft · Verwaltung

    Zweck:
    Welche Gruppen im Menü der Verwaltung Sie zugeklappt haben.
    Wann:
    Wenn Sie eine Menügruppe auf- oder zuklappen.
    Dauer:
    Bis Sie die gespeicherten Daten löschen
    Rechtsgrundlage:
    Unbedingt erforderlich, § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG
  • copunkt_rueckmeldung_entwurf

    Browserspeicher, dauerhaft · Kundenbereich

    Zweck:
    Der Entwurf Ihrer Rückmeldung, damit ein längerer Text ein Neuladen der Seite übersteht. Er bleibt in Ihrem Browser und wird erst mit dem Absenden übertragen.
    Wann:
    Sobald Sie im Formular Rückmeldung etwas eintragen.
    Dauer:
    Bis Sie die Rückmeldung absenden, „Alles leeren“ wählen, sich abmelden oder die gespeicherten Daten löschen
    Rechtsgrundlage:
    Unbedingt erforderlich, § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG
  • copunkt_verwaltung_browsermeldung

    Browserspeicher, dauerhaft · Verwaltung

    Zweck:
    Ob dieser Browser Meldungen zu neuen Mitteilungen zeigen soll und für welche Arten nicht. Nur Ihre Einstellung, keine Mitteilungen selbst.
    Wann:
    Wenn Sie die Browsermeldung ein- oder ausschalten oder eine Art abwählen.
    Dauer:
    Bis Sie die gespeicherten Daten löschen
    Rechtsgrundlage:
    Unbedingt erforderlich, § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG
  • __copunkt_probe__ (auch im Sitzungsspeicher)

    Browserspeicher, dauerhaft · Kundenbereich und Verwaltung

    Zweck:
    Prüft, ob der Browser das Speichern überhaupt zulässt. Ohne die Probe gäbe es bei gesperrtem Speicher einen Absturz statt einer Erklärung.
    Wann:
    Beim ersten Zugriff auf den Speicher.
    Dauer:
    Wird sofort wieder entfernt
    Rechtsgrundlage:
    Unbedingt erforderlich, § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG

Dieselbe Liste steht auf der Seite Cookies und Speicher. Dort können Sie die gespeicherten Daten mit einem Knopf löschen.

Auskunft im Kundenbereich

Unter Konto, Meine Daten können Sie die zu Ihrem Konto gespeicherten Daten jederzeit einsehen und herunterladen (Art. 15 und Art. 20 DSGVO).

Vertrag, Rechnungen und Zahlung

Zu Bestellungen, Tarifwechseln, zusätzlichen Plätzen und Käufen aus dem Vorlagenkatalog speichern wir Zeitpunkt, Inhalt, Preis und Rechnung. Kommt die Bestellung aus dem Programm, vermerken wir die E-Mail-Adresse der dort angemeldeten Person. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DSGVO, für die Aufbewahrung Art. 6 Abs. 1 Buchst. c DSGVO in Verbindung mit § 147 AO und § 14b UStG: Rechnungen sind Buchungsbelege und werden acht Jahre aufbewahrt, Bücher und Buchungsaufzeichnungen zehn Jahre, jeweils ab Ende des Kalenderjahres.

Rechnungen erhalten Sie per E-Mail. Das Windows-Programm holt sie zusätzlich als PDF und als E-Rechnung ab, damit Sie sie in Ihre Buchhaltung übernehmen können. Rechnungen, Stornobelege und Rechnungskorrekturen legen wir beim nächsten Abgleich auch im Belegeingang Ihres Programms ab. Im Kundenbereich stehen sie zum Abruf bereit, solange Ihr Kundenkonto besteht; vor der Schließung weisen wir Sie darauf hin, und Sie können alle gesammelt als ZIP-Archiv herunterladen. Nach der Schließung ist kein Abruf mehr möglich; unsere eigene Ausfertigung bewahren wir nach § 147 AO auf (siehe oben).

Damit wir Anfragen von Betrieben mit bevorzugtem Support (§ 3 Abs. 6a der AGB) vorrangig bearbeiten können, vergleichen wir die Absenderadresse einer Anfrage oder einer Rückmeldung mit den Mailadressen der Kundenkonten. Gespeichert wird dabei nichts Zusätzliches. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DSGVO.

Bleibt eine Rechnung lange unbezahlt, kündigen wir Ihnen per E-Mail an, dass Ihr Zugang in den Lesemodus wechselt, und tun das frühestens 14 Tage danach (§ 8 Abs. 5 der AGB). Dafür werten wir nur Rechnungsdatum, Versand und Zahlungseingang aus. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DSGVO.

Müssen wir einen Zugang nach § 5 Abs. 7 und 8 der AGB vorläufig sperren, etwa bei einem Angriff aus dem Konto oder einem übernommenen Zugang, halten wir Grund, Umfang, Zeitpunkt, wer gesperrt hat und eine kurze Begründung fest und teilen Ihnen die Sperre und ihre Aufhebung per E-Mail mit. Das entscheidet ein Mensch, nicht ein Automat. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. b und f DSGVO (Schutz unserer Systeme, anderer Kunden und Dritter). Diese Vermerke gehören zu den Nachweisen zum Vertrag im Änderungsprotokoll (siehe Protokolle).

Endet Ihre kostenlose Testphase, ohne dass Sie einen Tarif buchen, bleibt Ihr Zugang im Lesemodus. Frühestens 60 Tage danach kündigen wir Ihnen per E-Mail die Löschung an; damit endet der Vertrag, und es gilt dasselbe wie nach jedem Vertragsende: 30 Tage zum Herunterladen, Erinnerung 14 und 3 Tage vorher, dann Löschung und Bestätigung per E-Mail (§ 2 Abs. 3 der AGB). Buchen Sie vorher, entfällt das. Für Testbetriebe gilt es nicht. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DSGVO; gelöscht wird, weil die Daten ohne Vertrag keinem Zweck mehr dienen (Art. 5 Abs. 1 Buchst. e, Art. 17 DSGVO).

Damit jeder Betrieb CoPunkt nur einmal kostenlos testet, merken wir uns beim Beginn einer Testphase einen Prüfwert des Windows-Rechners, auf dem CoPunkt eingerichtet wird, sowie der Steuernummer und der USt-IdNr. Der Prüfwert ist mit einem geheimen Schlüssel gebildet; aus ihm lassen sich Rechner und Nummern nicht zurückgewinnen, er dient nur dem Vergleich. Er bleibt auch nach dem Löschen des Kundenkontos gespeichert, weil er sonst seinen Zweck nicht erfüllt. Rechtsgrundlage ist unser berechtigtes Interesse, Missbrauch der kostenlosen Testphase zu verhindern (Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO).

Bei kostenlosen Zugängen (Testphase oder Testbetrieb) sehen wir nach, ob sie genutzt werden. Dafür werten wir je Rechner, Telefon und Serverbetrieb nur Zeitpunkte aus: wann er sich zuletzt bei uns gemeldet hat (diese Zeitpunkte speichern wir ohnehin für Lizenz und Betrieb) und je Rechner und Serverbetrieb den Zeitpunkt der letzten Änderung (nicht welche): im Serverbetrieb, wann zuletzt etwas gespeichert wurde, ohne Serverbetrieb ab dem Windows-Programm 0.9.4 den Zeitpunkt, den das Programm mit seiner Meldung, dass es geöffnet ist, nennt. Inhalte, Namen von Personen oder einen Verlauf werten wir dafür nicht aus. Meldet sich ein kostenloser Zugang an (im Windows-Programm, auch beim Programmstart, an der Kammer, in der Handwerker-App, auch beim Öffnen nach einer Pause, oder im Kundenbereich), erhalten wir höchstens einmal am Tag je Betrieb eine E-Mail mit dem Namen des Betriebs, dem Zeitpunkt und dem Weg der Anmeldung; Namen von Personen und E-Mail-Adressen stehen nicht darin. Gemerkt wird dafür nur der Tag der letzten solchen E-Mail. Wird ein kostenloser Zugang länger nicht genutzt, können wir einen einzelnen Rechner oder App-Zugang sperren oder den Testzugang beenden (Lesemodus), damit andere Betriebe testen können. Das entscheidet ein Mensch. Wir kündigen es Ihnen 14 Tage vorher per E-Mail an und nehmen es auf Ihre Nachricht hin zurück; Ihre Daten bleiben erhalten und lassen sich weiter ansehen und exportieren (§ 2 Abs. 6 der AGB; für eine so beendete Testphase gilt danach der Absatz oben). Nimmt Ihr Betrieb am Beta-Test teil, gelten dafür die Bedingungen für den Beta-Test (unten). Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DSGVO (Durchführung des kostenlosen Testzugangs) und Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO (unser berechtigtes Interesse, kostenlose Plätze an Betriebe zu vergeben, die sie nutzen).

Beta-Test

Nimmt Ihr Betrieb an unserem Beta-Test teil, gilt zum Schutz des noch nicht veröffentlichten Stands zusätzlich: Das Windows-Programm sperrt Bildschirmaufnahmen seines Fensters. Dafür wird nichts an uns übertragen. Wird in der App ein Bildschirmfoto gemacht (ab Android 14), meldet die App das an unser Portal, und wir erhalten eine E-Mail mit dem Namen des Betriebs, dem Zeitpunkt und der Seite der App, höchstens eine je Betrieb und zehn Minuten; weitere Bildschirmfotos dazwischen werden nur gezählt. Das Bild selbst, Namen von Personen und E-Mail-Adressen werden nicht übertragen. Die App meldet erst, nachdem der jeweilige App-Zugang den Bedingungen für den Beta-Test zugestimmt hat. Hat der Inhaber im Windows-Programm oder im Serverbetrieb für den Betrieb zugestimmt, gilt diese Zustimmung auch für seinen eigenen App-Zugang; gefragt werden dann nur die übrigen App-Zugänge. Zeitpunkt und Fassung der Zustimmung speichern wir am App-Zugang, eine Zustimmung im Windows-Programm oder im Serverbetrieb am Betrieb; sie bleiben als Nachweis zum Vertrag. Den Zeitpunkt der letzten E-Mail und die Zahl der weiteren Bildschirmfotos löschen wir, wenn der Beta-Test für Ihren Betrieb endet. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DSGVO (Durchführung des Beta-Tests nach diesen Bedingungen) und Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO (unser berechtigtes Interesse, einen unveröffentlichten Stand der Software vor Weitergabe zu schützen).

Ob und wie wir den Beta-Test für Ihren Betrieb beenden oder einschränken, regeln die Bedingungen für den Beta-Test; die Frist von 14 Tagen aus dem Absatz zu kostenlosen Zugängen gilt dafür nicht. Ihre Daten bleiben auch dann erhalten und lassen sich weiter ansehen und exportieren; für ein Testkonto ohne gebuchten Tarif gilt danach der Absatz zum Ende der Testphase oben.

Zahlung

Buchen Sie einen Tarif, ohne vorher einen bezahlten Zeitraum gehabt zu haben, oder erweitern Sie Ihre Buchung (Arbeitsplätze, App-Zugänge, ein teurerer Tarif, der Serverbetrieb oder ein Zusatzpaket), hinterlegen Sie dafür ein Zahlungsmittel für die automatische Zahlung über unseren Zahlungsdienst; eine Kreditkarte wird dabei durch eine Zahlung über 0,00 Euro bestätigt. Per Überweisung geht das in diesen Fällen nur, wenn wir es für Ihren Betrieb zugelassen haben. Im Übrigen zahlen Sie nach Ihrer Wahl per Überweisung auf unser Konto oder über unseren Zahlungsdienst, einzeln über den Bezahllink zur Rechnung oder automatisch, wenn Sie dafür einmal ein Mandat erteilt haben. Über den Zahlungsdienst bieten wir derzeit Kreditkarte und SEPA-Lastschrift an; PayPal nur, sofern es im Kundenbereich oder auf der Bezahlseite angeboten wird. Bei einer Überweisung erhalten wir von unserer Bank die Angaben, die auf jedem Kontoauszug stehen: Name des Kontoinhabers, IBAN, Betrag und Verwendungszweck.

Zahlungsdienst ist die Mollie B.V., Keizersgracht 126, 1015 CW Amsterdam, Niederlande. An Mollie übermitteln wir:

  • zu jeder Zahlung Betrag, Währung, Rechnungsnummer und den Namen Ihres Betriebs als Verwendungszweck;
  • wenn Sie automatisch zahlen möchten, zusätzlich den Namen Ihres Betriebs und Ihre E-Mail-Adresse, damit Mollie Sie als Kunden führen kann;
  • bei einer SEPA-Lastschrift außerdem Kontoinhaber und IBAN, die Sie dafür im Kundenbereich angeben, und die Mandatsreferenz;
  • wird eine Rechnung storniert, die Anweisung, eine noch offene Zahlung abzubrechen, und für eine danach noch eingegangene Zahlung die Erstattung mit Betrag und Rechnungsnummer.

Kartendaten geben Sie direkt bei Mollie ein, Zugangsdaten zu PayPal, sofern angeboten, direkt bei PayPal; wir erhalten sie nicht. Von Mollie erfahren wir, ob und mit welchem Verfahren gezahlt wurde. Für ein Mandat speichern wir, was Sie zum Wiedererkennen brauchen: bei einer Karte die letzten vier Ziffern, bei PayPal die Adresse des PayPal-Kontos, bei einer Lastschrift die IBAN, weil sie als belastetes Konto in die elektronische Rechnung gehört, und die Mandatsreferenz. Die Lastschrift kündigen wir mit der Rechnung an, mit Betrag, Mandatsreferenz und der Gläubiger-Identifikationsnummer, unter der Mollie den Betrag einzieht. Zahlungsempfänger der Lastschrift sind wir; Mollie zieht als unser Zahlungsdienstleister ein, und auf Ihrem Kontoauszug erscheint die Abbuchung unter dem Namen CoPunkt mit dem Zusatz „via Mollie“.

Für die Abwicklung der Zahlung, die Betrugsabwehr und die Erfüllung eigener gesetzlicher Pflichten (etwa gegen Geldwäsche) ist Mollie selbst verantwortlich. Zahlen Sie per Kreditkarte, verarbeiten außerdem der Kartenherausgeber und die Kartennetze Ihre Daten in eigener Verantwortung, bei PayPal die PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., Luxemburg, bei der Lastschrift Ihre Bank. Ob diese Stellen Daten außerhalb der EU verarbeiten, steht im Abschnitt Übermittlung in Länder außerhalb der EU. Einzelheiten nennt die Datenschutzerklärung von Mollie. Rechtsgrundlage für die Übermittlung ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DSGVO.

E-Mails an Sie

Wir versenden drei Arten von E-Mails mit drei verschiedenen Grundlagen:

  • Nachrichten zum Vertrag: Rechnungen, Bestätigungscodes, Kündigungsbestätigungen, Erinnerungen vor der Löschung nach Vertragsende. Grundlage ist der Vertrag (Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DSGVO, § 11 Abs. 1 der AGB). Sie lassen sich nicht abbestellen. Dazu gehören auch die Ankündigung einer neuen Fassung der AGB oder des Vertrags über die Auftragsverarbeitung (§ 17 Abs. 1 der AGB) und die Bestätigung, dass Ihre Daten nach Vertragsende gelöscht sind (§ 5 des Vertrags über die Auftragsverarbeitung). Sie gehen an die Adresse Ihres Betriebs, auch wenn Sie keine Werbung erhalten möchten, denn sie sind Mitteilungen zum Vertrag und keine Werbung.
  • Hinweise zum Vertragsverhältnis, etwa dass Ihre Lizenz bald abläuft. Grundlage ist unser berechtigtes Interesse, dass Sie nicht unbeabsichtigt den Zugang verlieren (Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO). Sie können jederzeit widersprechen.
  • Werbung nur mit Ihrer vorherigen ausdrücklichen Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 Buchst. a DSGVO, § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG). Sie ist freiwillig und ohne Einfluss auf die Nutzung der Software.

Eine Einwilligung in Werbung wird erst wirksam, wenn Sie Ihre E-Mail-Adresse bestätigt haben. Das gilt auch, wenn Sie nach einem früheren Widerruf erneut einwilligen.

Widerruf und Widerspruch gehen mit einem Klick über den Link am Ende jeder Hinweis- und Werbemail, ohne Anmeldung, oder im Kundenbereich unter „Mails vom Anbieter“. Der Widerruf wirkt für die Zukunft; die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung bis dahin bleibt unberührt (Art. 7 Abs. 3 DSGVO).

Zu einer Einwilligung speichern wir E-Mail-Adresse, Zeitpunkt der Einwilligung und der Bestätigung, Fassung des Einwilligungstextes, den Weg, auf dem sie erteilt wurde, und einen Widerruf. Diese Angaben bleiben nach einem Widerruf noch drei Jahre gespeichert, weil wir nachweisen müssen, dass wir niemandem ungefragt geschrieben haben (Art. 7 Abs. 1 DSGVO), und seit wann jemand nichts mehr bekommen wollte.

Das Windows-Programm

Das Programm arbeitet auf Ihrem Rechner mit einer eigenen Datenbank. Kunden, Belege, Buchhaltung und Pläne liegen dort und nicht bei uns, solange Sie keinen Serverbetrieb gebucht haben. Quittungen, die ein Monteur mit der App ans Büro schickt, reisen nur verschlüsselt über unser Portal (unten). Mit uns spricht das Programm nur über eine verschlüsselte Verbindung zu unserem Portal, und nur für die folgenden Zwecke:

  • Lizenz: Beim Anmelden eines Rechners übermittelt das Programm eine zufällig erzeugte Gerätekennung (keine Hardwarekennung), den Windows-Computernamen, das Betriebssystem und die Programmfassung. Danach fragt es jede Minute den aktuellen Lizenzstand ab, damit eine Änderung ohne Neustart wirkt, und erneuert seine Lizenzmarke etwa zweimal am Tag. Wir speichern zum Gerät Kennung, Name, Fassung und den Zeitpunkt der letzten Meldung. Ohne Verbindung arbeitet das Programm für die im Tarif angegebene Kulanzzeit weiter.
  • Programm geöffnet: Solange das Programm offen ist, meldet es jede Minute nur, dass es läuft, und beim Schließen, dass es zu ist. Damit sehen wir, wie viele Programme gerade offen sind, und im Support, ob ein Rechner gerade läuft. Was im Programm geschieht, wer daran arbeitet, Klicks oder Inhalte übermittelt es dabei nicht. Den Zustand „offen“ halten wir nur im Arbeitsspeicher und führen keinen Verlauf; in der Datenbank steht wie bisher nur der Zeitpunkt der letzten Meldung des Geräts. Ab Fassung 0.9.4 nennt das Programm ohne Serverbetrieb dabei auch, wann zuletzt etwas gespeichert wurde, nur den Zeitpunkt und nicht was; behalten wird er nur bei kostenlosen Zugängen (siehe Vertrag).
  • Aktualisierungen: Beim Start der Oberfläche fragt das Programm, ob es eine neue Fassung gibt, und nennt dabei seine Gerätekennung, damit wir neue Fassungen schrittweise verteilen können. Heruntergeladen wird nur auf Ihren Klick, von unserem eigenen Portal, und jede Datei wird vor der Installation auf unsere digitale Signatur geprüft.
  • Rechnungen und Vorlagenkatalog: Alle sechs Stunden holt das Programm Ihre Rechnungen und das Angebot des Vorlagenkatalogs ab. Dabei übermittelt es nur seine Lizenzmarke; die Vorschau einer Vorlage entsteht auf Ihrem Rechner, Ihr Logo und Ihre Firmenangaben gehen dafür nicht an uns.
  • Handwerker-App: Nutzen Ihre Monteure die App, gleicht das Programm etwa alle 20 Sekunden mit unserem Portal ab (siehe Handwerker-App).
  • Kalender-Abo: Auf Wunsch stellt das Programm für einen Zugang oder für alle Einsätze des Betriebs eine Abruf-Adresse aus, unter der ein Kalender die Einsätze abholt (siehe Kalender-Abo).
  • Problem melden: Unter Einstellungen, Problem melden können Sie uns eine Beschreibung und einen Ausschnitt des Programmprotokolls schicken. Das geschieht nur, wenn Sie den Knopf drücken. Was mitgeht, sehen Sie vorher im Klartext; Kennwörter, Schlüssel, Codes, E-Mail-Adressen, Windows-Benutzernamen, Telefon- und Steuernummern, IBAN und lange Zahlenfolgen werden auf Ihrem Rechner unkenntlich gemacht, IP-Adressen zusätzlich auf unserem Server beim Eingang. Wir speichern die Meldung mit Ihrer Anmeldeadresse und löschen sie nach 90 Tagen.
  • Automatische Fehlerberichte: Tritt im Programm ein unerwarteter Fehler auf, meldet es uns das von selbst, damit wir Fehler finden und beheben können, bevor sie viele Betriebe treffen. Übermittelt werden nur Zeitpunkt, Plattform, Programmfassung, der Ort im Programm ohne Kennungen (etwa die Seite /customers/:id statt der Nummer des Kunden), die Art des Fehlers (Fehlercode oder Fehlerklasse) mit der Stelle im Programmcode, die Anzahl sowie Ihr Betrieb und die Gerätekennung aus der Lizenz. Keine Inhalte: keine Fehlertexte, keine Eingaben, keine Namen, Beträge oder Adressen; Mailadressen, IBAN, Zahlenfolgen und Benutzernamen werden auf Ihrem Rechner und noch einmal beim Eingang unkenntlich gemacht. Auf demselben Weg meldet das Programm einen Start, der länger als 30 Sekunden dauert oder bei dem ein Versuch scheitert, mit der Dauer der einzelnen Startschritte in Sekunden (etwa „Datenbank einrichten 52 s“), ob es der erste Start war, und der Programmfassung. Gesendet wird gesammelt, höchstens einmal je Minute und höchstens 50 Berichte je Stunde. Wir löschen einen Bericht 90 Tage nach dem letzten Auftreten. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO; unser berechtigtes Interesse ist eine fehlerfreie und sichere Software für alle Kunden. Sie können das jederzeit unter Einstellungen, Problem melden mit dem Schalter „Fehler automatisch melden (ohne Inhalte)“ abschalten; dann sendet das Programm keine Fehlerberichte mehr.

Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DSGVO (Bereitstellung der lizenzierten Software), für die schrittweise Verteilung von Aktualisierungen Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO (Schutz aller Kunden vor einer fehlerhaften Fassung).

Das Programm sendet keine Nutzungsstatistik. Fehler meldet es nur als automatischen Fehlerbericht ohne Inhalte (oben, abschaltbar); Einzelheiten zu Abstürzen schreibt es nur in eine Protokolldatei auf Ihrem Rechner. Auch die darin enthaltenen Werkzeuge senden keine Nutzungsmeldungen an ihre Hersteller; wir haben das abgeschaltet. Belegmails an Ihre Kunden verschickt das Programm über Ihr eigenes E-Mail-Postfach, nicht über uns. Kontoauszüge lesen Sie als Datei ein; das Programm verbindet sich dafür nicht mit Ihrer Bank.

Die Oberfläche des Programms und die Erzeugung von PDF-Dateien nutzen die Windows-Komponente Microsoft Edge WebView2, ersatzweise einen auf dem Rechner vorhandenen Browser. Fehlt die Komponente oder funktioniert sie nicht, bietet das Programm beim Start an, sie einzurichten: Es lädt dann den Installer direkt bei Microsoft, wobei Microsoft Ihre IP-Adresse erhält, und startet ihn nur mit Ihrer Erlaubnis. Diese Bestandteile von Microsoft oder anderen Herstellern können eigene Verbindungen aufbauen, etwa für Aktualisierungen; dafür ist der jeweilige Hersteller verantwortlich.

Auf Ihrem Rechner liegen Datenbank, tägliche Sicherungen, Protokolldatei und die Anmeldedaten des Programms im Benutzerordner von Windows. Haben Sie beim Anmelden „E-Mail und Kennwort auf diesem PC speichern“ gewählt, liegen beide zusätzlich in der Windows-Anmeldeinformationsverwaltung (siehe Kennwort auf Ihrem Gerät speichern). Ältere technische Verlaufsdaten lagert das Programm dort in eigene Dateien aus und löscht sie nach rund zwölf Jahren. Wir greifen auf Ihren Rechner nicht zu. Schützen Sie ihn wie jeden anderen mit Geschäftsdaten, etwa mit einem Windows-Kennwort und einer Laufwerksverschlüsselung.

Die Handwerker-App

Die App für Android (ab Android 7.0) bekommen Monteure und Inhaber von ihrem Betrieb. Für die Daten, die darin erfasst werden, ist der Betrieb verantwortlich; wir verarbeiten sie in seinem Auftrag. Fragen dazu richten Sie bitte an Ihren Betrieb.

Bezug über Google Play

Sofern Sie die App über Google Play beziehen, verarbeitet die Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland, beim Herunterladen und Aktualisieren Daten Ihres Google-Kontos und Ihres Geräts in eigener Verantwortung. Google kann diese Daten auch in die USA übermitteln. Nach den Angaben von Google stützt sich das auf den Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission zum Datenschutzrahmen EU-USA und auf Standardvertragsklauseln der EU-Kommission. Der Angemessenheitsbeschluss gilt (Stand Oktober 2026); er wird derzeit vom Gerichtshof der Europäischen Union überprüft.

Haben Sie es in den Einstellungen Ihres Telefons erlaubt, meldet Android außerdem anonyme Absturz- und Leistungsdaten von Apps an Google. Das ist eine Funktion des Telefons, nicht der App.

Die App selbst übermittelt nur in zwei Fällen Daten an Google: wenn Sie Benachrichtigungen einschalten und wenn Sie einen Beleg mit dem Scanner erfassen (unten, Abschnitte Benachrichtigungen und Belege scannen). Der Baustein für Benachrichtigungen (Firebase Cloud Messaging) bleibt bis dahin still: Er holt beim Start keine Kennung und sendet keine Nutzungsstatistik. Von Google erhalten wir keine Daten über Sie, die einzelnen Nutzern zugeordnet sind. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung von Google.

Belege scannen

Wenn Sie in der App einen Beleg scannen, nutzt die App auf Android den Dokumentenscanner aus den Google-Play-Diensten der Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland. Das Scannen läuft vollständig auf Ihrem Telefon; das Bild des Belegs geht nicht an Google. Google erhält dabei Angaben zur Nutzung der Funktion: zum Gerät und zur App sowie Leistungs- und Fehlerdaten. Google kann diese Angaben auch in den USA verarbeiten. Ohne Google-Play-Dienste fotografiert die App den Beleg mit der gewöhnlichen Kamera; dann geht nichts an Google.

Was die App verarbeitet

  • Ihren Zugang: E-Mail-Adresse, Kennwort (bei uns nur als Streuwert), auf Wunsch einen zweiten Faktor, den der Betrieb einrichtet.
  • Inhaber können sich in der App auch mit den Zugangsdaten ihres Kundenkontos anmelden (siehe Kundenkonto). Geprüft wird dabei das Kundenkonto, mit derselben Bremse gegen Fehlversuche und, falls eingerichtet, dem zweiten Faktor. Ein eigenes Kennwort für die App entsteht dadurch nicht. Dabei prüfen wir auch, ob es das Konto des Inhabers ist. Dafür schickt das Büroprogramm einen Prüfwert (SHA-256) der Mailadresse des Inhabers mit, nie die Adresse selbst. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. b und f DSGVO (Schutz vor falscher Zuordnung).
  • Ihre Einsätze: Titel, Termin, Kunde mit Anschrift und Telefon, Hinweise.
  • Rapporte: Arbeits-, Fahrt- und Zuschlagszeiten, Ankunft und Abfahrt, Tätigkeiten, Material, Fahrzeug, freie Texte, Fotos und Unterschriften.
  • Aufmaße mit Fotos.
  • Quittungen, die ein Monteur ans Büro schickt.
  • Versiegelt ans Büro: Rapporte, Aufmaße, Fotos, selbst angelegte Einsätze, Urlaubs- und Abwesenheitsmeldungen und die Arbeitszeit versiegelt die App an einen Schlüssel Ihres Büroprogramms. Bis das Büro sie abholt, liegen sie auf unserem Server so, dass wir sie nicht lesen können; sichtbar sind uns nur Kennungen, Gerät, Zeitpunkte, Anzahl und Größe. Fassungen von App und Büroprogramm vor dem 23. Oktober 2026 senden ohne diese Versiegelung.
  • Für Inhaber zusätzlich: Überblick, Belege, offene Posten, Kunden, Bankumsätze, Lager und Einsätze des Betriebs aus dem Serverbetrieb, mit Einsatzplan je Monteur. Wo ein Monteur gerade ist, ergibt sich dort nur aus seinen Einsätzen und dem Stand, den er selbst meldet, nicht aus einer Ortung.
  • Für Inhaber außerdem auf Wunsch: die Zustimmung zu einer neuen Fassung von AGB und Auftragsverarbeitungsvertrag mit den Zugangsdaten des Kundenkontos (siehe Kundenkonto) und Kalender-Abos für die Einsätze (unten).
  • Urlaub und Abwesenheit: Beantragen Sie in der App Urlaub oder melden eine Abwesenheit, liegt der Antrag auf unserem Server, bis das Büro ihn abholt; ebenso die Entscheidung auf dem Weg zurück. Danach bleibt nur seine Kennung 30 Tage. Den Stand des Urlaubsplaners hält der Server für die Telefone des Betriebs vor, solange der Betrieb ihn führt (60 Tage zurück bis 400 Tage voraus, bei jedem Abgleich ersetzt). Eine Krankmeldung ist ein Gesundheitsdatum (Art. 9 DSGVO); eine Diagnose wird nicht abgefragt, und andere Mitarbeiter sehen dafür nur „abwesend“. Die Art, Ihre Bemerkung und einen Ablehnungsgrund sehen im Programm Ihres Betriebs nur der Inhaber, Ihr Vorgesetzter (für sein eigenes Team), wer Ihren Eintrag genehmigt oder eingetragen hat und, solange Ihr Antrag offen ist, wer über ihn entscheidet (auch eine Vertretung). Krankheitstage ohne Grund stehen außerdem in der Lohnliste, die nur der Inhaber sieht und an die Kanzlei gibt, und im Datenexport, den Ihr Betrieb vor einer Kontolöschung erstellt; der Zugang für eine Betriebsprüfung bekommt dort keine Bemerkungen und Gründe. Im Stand auf unserem Server steht bei Ihrer Krankmeldung für alle „abwesend“; die echte Art liegt dort in einem eigenen Teil nur für Sie, den der Server nur an Ihr eigenes Telefon herausgibt. Alle anderen, auch Vorgesetzte in der App, sehen dort nur „abwesend“. Löscht Ihr Betrieb einen Eintrag, ist er beim nächsten Abgleich auch dort weg. Bei einer Betriebsruhe entscheidet, wer sie genehmigt, ob sie als Urlaub zählt oder bezahlt frei ist; das sehen Sie auch in der App. Verantwortlich ist Ihr Betrieb, wir verarbeiten diese Daten in seinem Auftrag.
  • Arbeitszeit: Mit den Knöpfen Kommen, Pause und Gehen und im Wochenblatt erfassen Sie Ihre Arbeitszeit: Tag, Beginn, Ende und Pausen mit Uhrzeit, dazu wann, wo (App oder Programm) und von wem etwas erfasst oder geändert wurde, bei Änderungen durch andere mit Grund. Mit jedem Knopf gehen die Uhrzeit Ihres Telefons beim Senden und die Uhrzeit unseres Servers beim Ankommen mit, damit eine falsch gehende Telefonuhr auffällt; weicht sie ab, wird das am Tag vermerkt. Kein Standort, keine Gerätedaten. Einen Knopfdruck hält unser Server, bis das Büro ihn abholt, danach nur seine Kennung 30 Tage; Ihre eigenen Tage der letzten fünf Wochen hält er für Ihr Telefon vor. Warum Sie an einem Tag abwesend waren (zum Beispiel krank), geht dafür nicht auf unseren Server; dort steht nur „abwesend“. Ihr Betrieb erfasst die Arbeitszeit, weil das Gesetz es verlangt (Arbeitsschutzgesetz und Arbeitszeitgesetz, für Minijobs und manche Branchen auch das Mindestlohngesetz und das Arbeitnehmer-Entsendegesetz; Art. 6 Abs. 1 Buchst. c DSGVO), und für den Lohn (Buchst. b). Er bewahrt sie bis zum Ende des sechsten Kalenderjahres auf; der Inhaber kann das ändern, gesetzlich sind es mindestens zwei Jahre. Urlaub und Krankheit (Abwesenheiten) und die an die Kanzlei gegebenen Lohnlisten bleiben als Lohnunterlagen immer mindestens bis zum Ende des sechsten Kalenderjahres. Danach löscht das Programm sie von selbst; scheiden Sie aus, bleiben Ihre Zeiten bis dahin gesperrt gespeichert. Bis Ihr Betrieb der Fassung des Auftragsverarbeitungsvertrags vom 14. Oktober 2026 zugestimmt hat, nimmt unser Server keine Arbeitszeit an; Ihre Knöpfe bleiben solange auf Ihrem Telefon und gehen danach von selbst ins Büro; liegt ein Tag dann schon in einem abgeschlossenen Zeitraum, trägt ihn Ihr Vorgesetzter mit Grund nach. Ihre Zeiten sehen Sie selbst, Ihre Vorgesetzten (auch die über Ihrem direkten Vorgesetzten), der Inhaber und wem Ihr Betrieb in seiner Rolle das Recht „Arbeitszeit aller sehen“ (nur lesen, etwa für das Lohnbüro) oder „Arbeitszeit aller verwalten“ gibt. Ändern dürfen sie Ihre Vorgesetzten, der Inhaber und wer „verwalten“ hat, jeweils mit Grund. Ob Sie krank waren, sehen davon nur der Inhaber und Ihr direkter Vorgesetzter; alle anderen lesen „abwesend“. Ändert jemand anderes Ihre Zeit, sehen Sie das mit Grund, im Programm und in der App (als Mitteilung und am Tag); dafür halten wir die Änderungen der letzten fünf Wochen mit Grund und dem Namen dessen, der geändert hat, für Ihr Telefon vor. Verantwortlich ist Ihr Betrieb, wir verarbeiten diese Daten in seinem Auftrag.
  • Arbeitszeitkonto und Korrektur: Führt Ihr Betrieb ein Arbeitszeitkonto, zeigt die App Ihnen Ihren eigenen Stand (Saldo und laufender Monat); wir halten dafür nur diese Zahlen für Ihr Telefon vor, solange der Betrieb sie führt. Für einen abgeschlossenen Tag können Sie eine Korrektur mit Grund beantragen; der Antrag liegt bei uns, bis das Büro ihn abholt, die Entscheidung mit Antwort sehen Sie in der App. Sind Sie unter 18, steht dort auch der Tag, bis zu dem die Regeln für Jugendliche gelten; ein Geburtsdatum wird nicht gespeichert. Ihren Lohn kennt die App nicht. Den vergangenen Monat können Sie freiwillig bestätigen; die Bestätigung reist wie ein Knopf ins Büro, für Ihr Telefon halten wir nur fest, welche der letzten Monate bestätigt sind. Aus den Zeiten bereitet das Programm Ihres Betriebs eine Stundenliste für dessen Kanzlei vor (Stunden, Urlaubs- und Krankheitstage ohne Grund oder Diagnose, Zulagen, die Sie in Rapporten eingetragen haben); diese Liste entsteht im Programm des Betriebs, die App zeigt sie nicht.
  • Problem melden: In der Hilfe können Sie uns ein Problem schildern. Mit Ihrer Beschreibung gehen die Fassung der App, Hersteller und Modell des Telefons und die letzten Fehlerberichte der App mit (Ort, Art und Stelle des Fehlers), nie Eingaben, Rapporte, Fotos oder Daten von Kunden. Sie sehen alles vorher; gesendet wird erst auf Ihren Klick. Wir speichern die Meldung mit Ihrem App-Zugang und löschen sie nach 90 Tagen. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO.

Was die App nicht tut

  • Keine Ortung. Die App fragt keinen Standort ab, auch nicht bei der Arbeitszeit. Arbeitszeiten tragen Sie selbst ein; die Knöpfe Kommen, Pause und Gehen und der Knopf „jetzt“ übernehmen nur die Uhrzeit.
  • Fotos ohne Ortsangaben. Jedes Foto wird in der App verkleinert und neu berechnet. Dabei gehen die eingebetteten Zusatzdaten verloren, auch Ort und Kameramodell.
  • Unterschriften nur als Bild. Gespeichert wird der gezeichnete Strich, kein Druck und kein Schreibtempo.
  • Keine Analyse, keine Werbung. Die App sendet keine Daten an andere Unternehmen. Sie spricht nur mit unserem Portal und dem Serverbetrieb des Betriebs; nur wenn Sie Benachrichtigungen einschalten, meldet sie sich dafür zusätzlich bei Google an (unten). Nur wenn Sie darauf tippen, öffnet sie eine Telefonnummer, eine Anschrift in der Karten-App, ein PDF in einer Anzeige-App Ihres Telefons oder beim Kalender-Abo die Kalender-App oder die Abo-Seite eines Kalenderdienstes.
  • Keine Gerätenummern. Zur Bindung an das Telefon erzeugt die App sich eine zufällige Kennung; Seriennummer, Telefonnummer und Werbekennung liest sie nicht aus.
  • Automatische Fehlerberichte. Tritt in der App ein unerwarteter Fehler auf oder antwortet unser Server mit einem Fehler, meldet die App das von selbst an unser Portal, damit wir Fehler finden und beheben können. Übermittelt werden nur Zeitpunkt, Plattform, App-Fassung, der Bildschirm, auf dem es geschah, die Art des Fehlers mit der Stelle im Programmcode, die Anzahl sowie Betrieb und Ihr App-Zugang aus der Anmeldung, als Kennung ohne Namen. Keine Inhalte: keine Fehlertexte, keine Eingaben, keine Namen, Beträge, Anschriften oder Fotos. Gesendet wird gesammelt, höchstens einmal je Minute und höchstens 50 Berichte je Stunde, ohne Netz gar nicht. Wir löschen einen Bericht 90 Tage nach dem letzten Auftreten. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO (unser berechtigtes Interesse an einer fehlerfreien App); abschalten können Sie das unter Menü, Meldungen mit dem Schalter „Fehler automatisch melden (ohne Inhalte)“.
  • Hersteller und Modell. Bei der Anmeldung nennt die App Hersteller und Modell des Telefons, etwa „Google Pixel 7“, und ihre Fassung. So erkennt der Betrieb in seiner Geräteliste, welches Telefon angemeldet ist, und kann ein verlorenes gezielt abmelden. Den Namen, den Sie Ihrem Telefon selbst gegeben haben, liest die App nicht. Gespeichert wird beides, solange das Telefon beim Zugang angemeldet ist.

Kalender-Abo

Wer im Betrieb Einsätze einteilen darf, kann im Windows-Programm oder in der App für einen Monteur ein Kalender-Abo ausstellen, im Windows-Programm auch eines über alle Einsätze des Betriebs. Jeder Zugang kann außerdem in der App ein Abo für seine eigenen Einsätze ausstellen. Unser Portal erzeugt dafür eine Abruf-Adresse mit einem zufälligen, nicht erratbaren Schlüssel. Unter dieser Adresse liefert es die Einsätze dieses Monteurs ab dem Vortag im Kalenderformat iCalendar aus: Titel, Beginn und Ende, Kundenname, Anschrift, Beschreibung, den Hinweis zur Anschrift und ob der Einsatz abgesagt ist. Beim Abo über alle Einsätze des Betriebs stehen dieselben Angaben für jeden Einsatz und dazu die Namen der eingeteilten Monteure. Preise, Rapporte und Fotos gehören nicht dazu.

Die Adresse wirkt wie ein Kennwort. Wer sie kennt, kann diese Einsätze ohne Anmeldung abrufen. Sie wird nur beim Ausstellen einmal angezeigt. Wird ein neues Abo ausgestellt oder das Abo abgeschaltet, oder sperrt der Betrieb den Zugang des Monteurs, liefert die alte Adresse nichts mehr. Ein Zugriffsprotokoll mit IP-Adressen führen wir auch für diese Abrufe nicht.

Ruft ein Kalender die Abo-Adresse ab, speichern wir zu diesem Zugang oder Betrieb nur den Zeitpunkt des letzten Abrufs und grob, ob es Outlook, Google, Apple oder ein anderer Kalender war, damit Ihr Betrieb sieht, ob das Abo eingerichtet ist. IP-Adresse und Kennung des Kalenderprogramms speichern wir dafür nicht; die Angabe wird gelöscht, sobald das Abo erneuert oder beendet oder der Zugang entfernt wird.

Wohin die Einsätze danach gehen, entscheidet der Betrieb. Trägt er oder der Monteur die Adresse in einen Kalender ein, etwa einen Kalender auf dem Telefon oder einen Kalenderdienst im Internet wie Outlook oder Google Kalender, holt dieser Kalender die Einsätze in seinem eigenen Takt bei unserem Server ab und speichert sie bei sich. Damit gibt der Betrieb die Einsatzdaten an den von ihm gewählten Kalenderanbieter weiter. Dafür ist der Betrieb verantwortlich, ebenso dafür, ob dieser Anbieter die Daten außerhalb der EU verarbeitet. Der Knopf „In Outlook hinzufügen“ in der App öffnet die Abo-Seite der Webfassung von Outlook und gibt ihr die Adresse mit. Ebenso öffnet der Knopf „Google Kalender“ im Windows-Programm und in der App die Seite von Google zum Hinzufügen eines Kalenders und gibt ihr die Adresse mit. „Outlook am Rechner“ gibt die Adresse an das Kalenderprogramm auf dem Rechner, „Aufs Handy“ zeigt sie als QR-Code; dabei geht sie an niemanden sonst. Der Kalenderanbieter ist nicht unser Dienstleister; was er mit den Daten tut, regeln seine eigenen Bedingungen. Löschen lassen sich die Einsätze dort nur im jeweiligen Kalender.

Benachrichtigungen

Auf Wunsch zeigt die App Benachrichtigungen, etwa „Einsatz neu oder geändert“ oder „Rapport eingegangen“. Sie sind ausgeschaltet, bis Sie sie erlauben. Nach der ersten Anmeldung fragt die App einmal nach, mit einem kurzen Hinweis auf die Zustellung über Google; erst wenn Sie dort zustimmen, fragt Android nach seiner Erlaubnis. Sagen Sie „Später“, bleibt alles aus. Sie können sie jederzeit in der App unter „Meldungen“ ein- und ausschalten. Für jede Art und für eine Ruhezeit (Vorgabe 20 bis 7 Uhr) gibt es eigene Schalter. Ein Monteur bekommt nur Hinweise zu seinen Einsätzen und Mitteilungen. Hinweise zum Konto des Betriebs (neue Vertragsbedingungen, offene Zahlungen an uns, Speicher, die Anzahl überfälliger Rechnungen der eigenen Kunden) bekommt nur der Inhaber. Die Erinnerung „Kommen oder Gehen vergessen?“ rechnet das Programm Ihres Betriebs; sie nennt weder Uhrzeit noch Ort, und wir merken uns nur, dass sie an diesem Tag schon verschickt wurde.

Notfälle kommen immer. Einsätze, die Ihr Betrieb als Notfall markiert, stellen wir immer zu, auch wenn Benachrichtigungen ausgeschaltet sind, in der Ruhezeit und im Urlaub. Sie dienen der Arbeit im Betrieb; insoweit verarbeiten wir im Auftrag Ihres Betriebs, nicht aufgrund Ihrer Einwilligung. Alle anderen Benachrichtigungen kommen nur, wenn Sie sie eingeschaltet haben.

Zustellung über Google. Wir senden Benachrichtigungen über Firebase Cloud Messaging, einen Dienst der Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland. Dafür erzeugt der Baustein von Google auf Ihrem Telefon eine Gerätekennung (Registrierungstoken und Installationskennung), die die App an unser Portal meldet. Google erhält zu jeder Benachrichtigung diese Kennung, den Zeitpunkt, die Art und ihren Text. Der Text ist allgemein: keine Namen von Kunden oder Personen, keine Anschriften, keine Beträge. Die Einzelheiten holt die App nach dem Antippen von unserem Portal. Google verarbeitet diese Angaben für uns als Auftragsverarbeiter (Art. 28 DSGVO). Dabei kann Google sie auch in den USA verarbeiten (Google LLC). Grundlage dafür ist der Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission zum Datenschutzrahmen EU-USA, nach dem Google zertifiziert ist, und ergänzend Standardvertragsklauseln der EU-Kommission. Der Angemessenheitsbeschluss gilt (Stand Oktober 2026); er wird derzeit vom Gerichtshof der Europäischen Union überprüft.

Zweck und Rechtsgrundlage. Sie sollen zeitnah erfahren, dass in CoPunkt etwas für Sie ansteht. Rechtsgrundlage ist Ihre Einwilligung über den Schalter in der App (Art. 6 Abs. 1 Buchst. a DSGVO, für das Ablegen und Auslesen der Kennung auf dem Telefon § 25 Abs. 1 TDDDG); für die Hinweise zum Vertrag des Betriebs zugleich dessen Durchführung (Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DSGVO). Soweit es um Einsätze und Rapporte geht, verarbeiten wir im Auftrag des Betriebs (Abschnitt Rollen). Sie können die Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie den Schalter ausschalten oder Benachrichtigungen in den Einstellungen des Telefons verbieten. Was bis dahin geschah, bleibt rechtmäßig.

Speicherdauer. Die Gerätekennung speichern wir, solange die App auf dem Telefon an Ihrem Zugang angemeldet ist, auch wenn der Schalter aus ist: Sonst kämen Notfall-Einsätze nicht an. Wir löschen sie, sobald Sie sich abmelden, sobald Google sie als ungültig meldet, sobald das Telefon bei Ihrem Zugang nicht mehr angemeldet ist, und spätestens nach 270 Tagen, in denen die App sie nicht erneut gemeldet hat; spätestens im täglichen Aufräumen. Ihre Schalter und die Ruhezeit bleiben am Zugang gespeichert, bis er gelöscht wird. Eine Benachrichtigung, die wegen der Ruhezeit wartet, löschen wir mit dem Versand, spätestens nach 24 Stunden.

Benachrichtigungen sind nur Hinweise. Verbindliche Mitteilungen, etwa zu Änderungen der Vertragsbedingungen, schicken wir weiter per E-Mail.

Speicher auf dem Telefon

Entwürfe, der Ausgangskorb, Artikel- und Kundenliste und der Verlauf liegen auf dem Telefon verschlüsselt; der Schlüssel liegt im geschützten Speicher von Android. Fotos liegen bis zur Übertragung im privaten Ordner der App und werden danach gelöscht. Der Verlauf, aus dem die App auch die erledigten Einsätze unter „Meine Einsätze“ zeigt, hält höchstens 300 Einträge und 180 Tage. Beim Abmelden löscht die App diese Daten und alle Fotos; die zufällige Gerätekennung und Bedieneinstellungen wie Ihre Schnellzugriffe bleiben bis zur Deinstallation. Haben Sie „Kennwort merken“ eingeschaltet, liegen E-Mail-Adresse und Kennwort im geschützten Speicher von Android und bleiben auch nach dem Abmelden, bis Sie den Schalter ausschalten, „Gemerktes Kennwort entfernen“ oder „Kennwort vergessen?“ wählen oder die App löschen (siehe Kennwort auf Ihrem Gerät speichern). Eine Sicherung der App-Daten in fremde Speicherdienste ist abgeschaltet. Ob die App den Rundgang schon angeboten hat, wann sie zuletzt um eine Rückmeldung gebeten hat und welche kurzen Hinweise Sie mit „Verstanden“ weggetippt haben, merkt sich seit dem 11. Oktober 2026 nicht mehr das Telefon, sondern unser Portal an Ihrem App-Zugang; so gilt es auf jedem Gerät gleich. Es sind nur diese Zeitpunkte und Kennungen, und sie gehen mit dem Zugang. Die Artikel- und Kundenliste des Betriebs ist auf dem Weg vom Büro zum Telefon Ende zu Ende verschlüsselt; wir können sie nicht lesen.

Für Benachrichtigungen fragt die App ab Android 13 nach der Erlaubnis, Mitteilungen anzuzeigen, und zwar erst, wenn Sie den Schalter einschalten. Die App benötigt die Berechtigungen für Internet und Kamera, auf älteren Android-Fassungen auch für den Speicher. Auf Fotos aus der Galerie greift sie nur zu, wenn Sie selbst eines auswählen. Ab Android 14 meldet Android der App, dass ein Bildschirmfoto gemacht wurde (Berechtigung „Bildschirmaufnahmen erkennen“, ohne Abfrage); weitergegeben wird das nur im Beta-Test (Abschnitt Beta-Test).

Wie lange Daten bei uns liegen

Ohne Serverbetrieb dient unser Portal nur als Durchgangsstation zwischen Büro und Telefon. Ein Lauf räumt sie täglich für alle Betriebe:

  • Ein Rapport oder Aufmaß bleibt liegen, bis das Büro ihn abholt. Mit der Abholung wird sein Inhalt gelöscht; nur seine Kennung bleibt 90 Tage, damit ein Telefon, das lange ohne Netz war, denselben Bericht nicht ein zweites Mal ins Büro schickt.
  • Einsätze bleiben bis 30 Tage nach ihrem Beginn.
  • Einsätze, die ein Monteur selbst angelegt hat, werden 30 Tage nach der Abholung durch das Büro gelöscht.
  • Fotos, die keinem Bericht zugeordnet sind, werden nach 30 Tagen gelöscht.
  • Eine Quittung, die ein Monteur ans Büro schickt, liegt dort verschlüsselt. Den Schlüssel haben nur Ihr Büro und Ihre Telefone; wir können sie nicht lesen. Mit der Abholung durch das Büro wird sie gelöscht, sonst nach 30 Tagen.

Mit Serverbetrieb liegen die Daten beim Betrieb auf unseren Servern (nächster Abschnitt).

Serverbetrieb

Ein Betrieb kann den Serverbetrieb buchen. Dann liegt seine Geschäftsdatenbank nicht auf seinem Rechner, sondern auf unseren Servern im Rechenzentrum Nürnberg unseres Dienstleisters Hetzner, damit mehrere Arbeitsplätze und der Inhaber unterwegs auf denselben Stand zugreifen. Es sind dieselben Daten wie im Windows-Programm: Kunden, Lieferanten, Belege, Buchhaltung mit eingelesenen Bankumsätzen, Lager, Einsätze, Rapporte, Fotos und die Zugänge der Mitarbeiter. Verantwortlich bleibt der Betrieb; wir verarbeiten im Auftrag nach dem Vertrag über die Auftragsverarbeitung.

Jeder Betrieb bekommt einen eigenen, abgeschotteten Bereich: eigener Prozess, eigene Datenbankdatei, eigenes Netz. Die Daten eines anderen Betriebs liegen nicht in derselben Datenbank und sind von dort aus nicht erreichbar. Der Bereich hat eine eigene Adresse der Form name.kammer.copunkt.de; den Namen schlagen wir aus dem Firmennamen vor. Wie jede Adresse mit Zertifikat wird sie in öffentlichen Verzeichnissen der Zertifikatsstellen geführt. Möchten Sie einen Namen, der Ihren Betrieb nicht erkennen lässt, sagen Sie es uns bei der Buchung.

Unser Zugriff: Als Betreiber der Server haben wir technisch Zugriff auf diese Daten. Auf die Inhalte greifen wir nur zu, wenn der Betrieb uns anweist, etwa um eine von ihm gemeldete Störung zu beheben, oder wenn ein Gesetz uns dazu verpflichtet. Die Verwaltung der Server selbst (Starten, Sichern, Aktualisieren) berührt die Inhalte nicht. Ein Diagnosefenster für einen Betrieb und jeder Blick in seine Akte im Portal werden automatisch vermerkt. Der Inhaber eines Betriebs meldet sich über unser Portal mit einem Pass an, der nur einmal einlösbar ist; jede Ausstellung wird mit IP-Adresse vermerkt.

Fehlerberichte: Auch der Serverbetrieb meldet unerwartete Fehler seines Dienstes und der Oberfläche im Browser von selbst an unser Portal, mit denselben Angaben und Grenzen wie das Windows-Programm (Abschnitt Das Windows-Programm, Automatische Fehlerberichte) und abschaltbar mit demselben Schalter unter Einstellungen, Problem melden. Auch im Serverbetrieb geht mit einer Problemmeldung ein Ausschnitt des Programmprotokolls mit: Das Programm auf Ihrem Rechner liest sein Protokoll und macht Kennwörter, Schlüssel, Codes, E-Mail-Adressen, Telefon- und Steuernummern, IBAN und lange Zahlenfolgen unkenntlich, und der Serverbetrieb hängt seine letzten Fehlermeldungen an. Was mitgeht, sehen Sie vorher.

Der Bereich wird täglich verschlüsselt gesichert (siehe Sicherungen). Nach dem Ende des Vertrags kann der Betrieb seine Daten 30 Tage lang lesen und herunterladen; 14 Tage und 3 Tage vor der Löschung erinnern wir ihn per E-Mail. Danach entfernen wir den Bereich. Zum Schutz vor einem versehentlichen Löschen bleiben der Datenträger und die Sicherungen auf dem Server noch 30 Tage erhalten, in den Abbildern der Serverplatte bis zu sieben Tage länger; Kopien im gesonderten Speicher laufen innerhalb der dort genannten Frist aus.

Dasselbe gilt, wenn nur der Serverbetrieb endet, weil er nach der kostenlosen Testphase nicht gebucht oder für sich gekündigt wurde (§ 4 Abs. 8 der AGB): Er ist dann 30 Tage im Lesemodus, wir erinnern 14 und 3 Tage vor der Löschung per E-Mail und entfernen danach den Bereich mit denselben Schutzfristen. Das übrige Kundenkonto bleibt bestehen.

Speichermessung: Im Serverbetrieb ist ein bestimmter Speicher enthalten (§ 4 Abs. 9 der AGB). Damit wir das Kontingent einhalten und den Betrieb rechtzeitig benachrichtigen können, messen wir täglich, wie viel Platz seine Datenbank und seine Dateien belegen. Gespeichert werden nur diese Größen als Betriebsdaten, keine Inhalte. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DSGVO (Erfüllung des Vertrags). Die Tageswerte löschen wir nach 400 Tagen; den jeweils aktuellen Stand behalten wir, solange der Vertrag besteht.

Rückmeldungen zur Software

In der Windows-Software, in der Handwerker-App und im Kundenbereich können Sie uns über einen Fragebogen Mängel, Verbesserungsvorschläge und Ihre Zufriedenheit mitteilen. Zweck ist allein, CoPunkt zu verbessern. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO (unser Interesse, Fehler zu finden und die Software nach den Wünschen der Nutzer weiterzuentwickeln).

Die Rückmeldung ist anonym. Wir speichern nur Ihre Antworten, woher sie kommt (Software, App oder Kundenbereich), die Programmfassung, die Fassung des Fragebogens und den Tag des Eingangs, keine Uhrzeit. Nicht gespeichert werden Ihr Name, Ihr Betrieb, Ihr Zugang, Ihr Gerät, Ihre IP-Adresse und Ihr Browser. Damit nur Kunden Rückmeldungen senden können, prüft unser Server beim Empfang Ihre Lizenz, Ihr Diensttelefon oder Ihre Anmeldung und vergisst das Ergebnis danach; gegen massenhafte Einträge zählt er Anfragen je Zugang und IP-Adresse nur im Arbeitsspeicher. Die Angaben über Ihre Rolle und die Größe Ihres Betriebs sind freiwillig und bewusst grob. Bitte tragen Sie in die freien Felder keine Namen oder Daten Ihrer Kunden ein; finden wir solche Daten, löschen wir sie.

Mailadresse für Rückfragen: Nur wenn Sie den Haken dafür setzen und eine Adresse eintragen, speichern wir sie zu Ihrer Rückmeldung. Dann ist die Rückmeldung nicht mehr anonym. Rechtsgrundlage ist Ihre Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 Buchst. a DSGVO). Sie können sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen, etwa per E-Mail an support@copunkt.de; wir löschen die Adresse dann. Ohne Widerruf löschen wir sie, sobald die Rückmeldung erledigt ist, spätestens ein Jahr nach Eingang.

Wann wir um eine Rückmeldung bitten: höchstens alle 60 Tage und nie in den ersten 14 Tagen eines Kontos; „Nicht mehr fragen“ schaltet die Bitte ab. Dafür merkt sich die Software am Benutzerkonto, in der App unser Portal am App-Zugang, wann zuletzt gefragt wurde. Ob Sie danach eine Rückmeldung geschickt haben, wird dort nicht vermerkt; die Rückmeldung bleibt anonym.

Der Entwurf eines Fragebogens im Kundenbereich bleibt bis zum Absenden in Ihrem Browser (siehe die Tabelle unter Was im Browser gespeichert wird). Die Rückmeldungen liegen in derselben Datenbank wie die übrigen Daten des Portals, beim Hoster in Deutschland (siehe Empfänger), und werden mit ihr gesichert. Darüber hinaus erhält sie niemand. Lesen dürfen sie nur Verwalter mit dem Recht dafür. Eine erledigte Rückmeldung löschen wir ein Jahr nach ihrer Erledigung, jede Rückmeldung spätestens drei Jahre nach Eingang; ein täglicher Lauf setzt das durch. Vorschläge dürfen wir nach § 7 Abs. 6 der AGB unentgeltlich nutzen und umsetzen. Rückmeldungen sind unsere eigenen Daten und keine Verarbeitung im Auftrag eines Betriebs.

Protokolle

Wir führen mehrere getrennte Aufzeichnungen, jeweils mit eigenem Zweck:

  • Änderungsprotokoll: wer im Portal welche Daten geändert hat. Jeder Eintrag gehört zu einer von drei Klassen mit eigener Frist:
    • Einträge mit steuerlicher Bedeutung, etwa zu Rechnungen, Stornos, Zahlungen, Lizenzen, Tarifen und Steuereinstellungen: zehn Jahre ab Ende des Kalenderjahres. Sie gehören zu unseren Aufzeichnungen nach § 147 Abs. 1 Nr. 1 AO (Art. 6 Abs. 1 Buchst. c DSGVO).
    • Nachweise zum Vertrag, etwa Kontoanlage mit Zustimmung zu AGB und Auftragsverarbeitungsvertrag, gebuchter Serverbetrieb, Sperren und ihre Aufhebung, Einwilligungen und Widerrufe: drei Jahre ab Ende des Jahres, in dem der Vertrag endete oder die Erklärung widerrufen wurde. So lange können daraus Ansprüche entstehen (§§ 195, 199 BGB; Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO).
    • Alle übrigen Einträge, etwa zu Geräten und Zugängen: ein Jahr.
    Die IP-Adresse des Handelnden entfernen wir in jeder Klasse nach 90 Tagen. Ein täglicher Lauf löscht abgelaufene Einträge von selbst, und die Datenbank lässt eine Löschung erst nach Ablauf der Frist zu. Ist die Aufbewahrung gehemmt, etwa während einer Betriebsprüfung bei uns oder eines Rechtsstreits, halten wir das Löschen an und löschen erst danach (§ 147 Abs. 3 Satz 5 AO, Art. 17 Abs. 3 Buchst. e DSGVO). Das Protokoll wird täglich mit einer Prüfsumme außer Haus versiegelt; eine nachträgliche Änderung wird dadurch erkannt.
  • Zugriffsvermerke: wer von uns in die Akte eines Betriebs hineingesehen hat, auch ohne etwas zu ändern, mit Zeitpunkt und Bereich der Akte; mehrere Aufrufe desselben Bereichs durch dieselbe Person innerhalb einer halben Stunde stehen als ein Vermerk. Damit beantworten wir die Frage, wer Ihre Daten gesehen hat. Aufbewahrung: ein Jahr.
  • Systemprotokoll: Fehler und Warnungen der Server, damit sich Störungen nachvollziehen lassen; was einen Betrieb betrifft, sehen unsere Verwalter für Technik und Support auch in dessen Akte, zusammen mit seinen automatischen Fehlerberichten. Mailadressen, Kennwörter, Schlüssel und IBAN sind dort unkenntlich, und jeder solche Blick steht in den Zugriffsvermerken. Das ganze Systemprotokoll sehen nur Verwalter für Technik. Aufbewahrung: 30 Tage. Eine ausführlichere Aufzeichnung für einen einzelnen Betrieb gibt es nur in einem befristeten Diagnosefenster.
  • Sperren am Server: Versucht jemand wiederholt erfolglos, sich am Server anzumelden, sperrt der Server seine IP-Adresse für eine Stunde, bei Wiederholung für eine Woche (fail2ban). Dafür hält er IP-Adresse, Zeitpunkt, den betroffenen Dienst und die Art des Ereignisses (gesperrt, freigegeben) fest, keine Benutzernamen. Das Protokoll von fail2ban am Server wird wöchentlich gedreht und reicht bis etwa fünf Wochen zurück; die Übersicht für unsere Verwalter für Technik bleibt 28 Tage, danach löschen wir sie automatisch. Das Systemjournal des Servers hält gescheiterte Anmeldungen am Server mit IP-Adresse und dem versuchten Benutzernamen höchstens vier Wochen. Zusätzlich können unsere Verwalter für Technik eine Adresse oder einen Bereich von Adressen von Hand sperren, etwa bei einem laufenden Angriff, befristet oder bis auf Widerruf. Dafür halten wir Adresse oder Bereich, Dauer, Grund und wer gesperrt hat fest. Vor dem Sperren prüft das System anhand der vorhandenen Protokolle (Anmeldungen und Änderungen der letzten 90 Tage, Ereignisse von fail2ban), ob von dort jemand angemeldet war; gespeichert wird dabei nichts Neues. Eine befristete Sperre löschen wir 28 Tage nach ihrem Ende, eine dauerhafte prüfen wir jährlich und löschen sie 28 Tage nach dem Aufheben. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO; unser berechtigtes Interesse ist der Schutz des Servers und der darauf gespeicherten Daten vor Angriffen (siehe auch Art. 32 DSGVO).
  • Protokolle der Serverdienste: was die einzelnen Dienste beim Laufen ausgeben, vor allem Fehlermeldungen. Höchstens 50 MB je Dienst; ältere Teile werden dabei überschrieben, und mit jeder neuen Fassung eines Dienstes wird sein Protokoll gelöscht.
  • Lastmessung: Auslastung von Rechner und Speicher, ohne jeden Personenbezug. Aufbewahrung: 14 Tage.
  • Interne Mitteilungen: kurze Hinweise an unsere Verwalter, dass etwas geschehen ist, etwa eine Bestellung, eine Zahlung, eine Mahnung oder eine Anfrage. Sie nennen höchstens den Namen des Betriebs, keine Mailadressen und keine Inhalte; alles Weitere steht nur an der Stelle, auf die sie verweisen. Sie dienen denselben Zwecken wie der Vorgang selbst. Aufbewahrung: 90 Tage nach dem letzten Auftreten.

Rechtsgrundlage ist, soweit nicht anders genannt, Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO.

Empfänger und Dienstleister

Wir geben Daten nur weiter, wenn es für die genannten Zwecke nötig ist. Folgende Dienstleister verarbeiten Daten in unserem Auftrag; mit jedem besteht ein Vertrag nach Art. 28 DSGVO:

  • Hetzner Online GmbH, Industriestr. 25, 91710 Gunzenhausen: Server (Rechenzentrum Nürnberg), die täglichen Abbilder der Serverplatte (im selben Rechenzentrum) und Speicher für die Sicherungen (Rechenzentrum Falkenstein).
  • ALL-INKL.COM, Neue Medien Münnich, Hauptstraße 68, 02742 Friedersdorf: Versand unserer E-Mails und unser Postfach.
  • Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland (Firebase Cloud Messaging): Zustellung der Benachrichtigungen an Telefone, nur wenn sie in der App eingeschaltet sind; mit möglicher Verarbeitung in den USA durch die Google LLC (Abschnitt Benachrichtigungen). Beim Scannen eines Belegs in der App Angaben zur Nutzung des Scanners, kein Bild (Abschnitt Belege scannen).

Die Mollie B.V. erhält bei einer Zahlung über unseren Zahlungsdienst die oben genannten Angaben und ist dafür selbst verantwortlich (siehe Zahlung). Darüber hinaus geben wir Daten nur weiter, wenn ein Gesetz es verlangt, etwa an das Finanzamt.

Keine Daten von Ihnen erhalten zwei Stellen, mit denen unsere Server sprechen:

  • Die Zertifizierungsstelle, die die Zertifikate für die verschlüsselte Verbindung ausstellt (Let's Encrypt der Internet Security Research Group, USA). Unser Server übermittelt ihr nur die Adressen, für die ein Zertifikat gebraucht wird.
  • Ein Überwachungsdienst (live24h, Fuldatal), der von außen prüft, ob unsere Server erreichbar sind, und dem unsere Sicherungsläufe melden, dass sie gelaufen sind. Er erhält nur diese Lebenszeichen, keine personenbezogenen Daten.

Übermittlung in Länder außerhalb der EU

Wir selbst und unsere Dienstleister Hetzner und ALL-INKL verarbeiten Ihre Daten ausschließlich in Deutschland. Auch Daten, die wir im Auftrag eines Betriebs verarbeiten, übermitteln wir nicht ins Ausland. Eine Ausnahme sind Benachrichtigungen, die jemand in der App eingeschaltet hat, und Notfall-Einsätze: Sie stellt Google über Firebase Cloud Messaging zu, und Google kann Gerätekennung, Zeitpunkt, Art und allgemeinen Text dabei auch in den USA verarbeiten (Datenschutzrahmen EU-USA, ergänzend Standardvertragsklauseln; Abschnitt Benachrichtigungen). Trägt ein Betrieb ein Kalender-Abo bei einem Kalenderdienst ein, holt dieser Dienst die Einsätze selbst ab; ob er sie außerhalb der EU verarbeitet, liegt in der Verantwortung des Betriebs (Abschnitt Kalender-Abo).

Zahlen Sie über unseren Zahlungsdienst, verarbeiten Mollie, bei Kartenzahlung die Kartennetze und bei PayPal, sofern angeboten, die PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A. Ihre Zahlungsdaten in eigener Verantwortung. Diese Stellen können Daten auch in Länder außerhalb der EU übermitteln, etwa in die USA. Nach ihren Angaben geschieht das auf Grundlage von Standardvertragsklauseln der EU-Kommission oder eines Angemessenheitsbeschlusses, für die USA etwa des Datenschutzrahmens EU-USA. Darauf haben wir keinen Einfluss; Einzelheiten stehen in den Datenschutzerklärungen dieser Stellen. Zahlen Sie per Überweisung, geschieht das nicht.

Sofern Sie die Handwerker-App über Google Play beziehen, gilt für Google dasselbe: Google verarbeitet die Daten Ihres Google-Kontos in eigener Verantwortung und kann sie in die USA übermitteln (Abschnitt Die Handwerker-App). Die App selbst sendet nur dann etwas an Google, wenn Benachrichtigungen eingeschaltet sind oder ein Beleg mit dem Scanner erfasst wird (dann Angaben zur Nutzung, kein Bild).

Sicherungen

Die Datenbank des Portals und die Bereiche des Serverbetriebs werden jede Nacht gesichert und verschlüsselt (AES-256), bevor die Sicherung den Server verlässt. Diese Sicherungen legen wir auf dem Server nur verschlüsselt ab. Auf dem Server bleiben die letzten 14 Stände.

Abbilder der ganzen Serverplatte: Zusätzlich erstellt unser Hoster Hetzner jeden Tag ein Abbild der gesamten Platte unseres Servers, im selben Rechenzentrum wie der Server. Es bleiben die letzten sieben Tagesstände; jeder neue ersetzt den ältesten. Zweck ist, den ganzen Server nach einem Ausfall schnell wiederherstellen zu können. Ein solches Abbild enthält alles, was an diesem Tag auf der Platte lag. Gelöschte Daten können darin deshalb bis zu sieben Tage länger enthalten sein. Zugriff auf die Abbilder hat nur unser Konto beim Hoster.

Zusätzlich liegt jede Sicherung in einem gesonderten Speicher in Deutschland. Dort ist sie 30 Tage gegen Löschen gesperrt; diese Sperre kann niemand vorzeitig aufheben, auch wir nicht. Der Server selbst kann die Sicherungen dort nur ablegen, aber weder lesen noch löschen. Nach 90 Tagen wird die Sicherung gelöscht und binnen weiterer sieben Tage endgültig entfernt, also spätestens 97 Tage nach ihrer Anlage. Die längere Frist ist der Zweck der Sicherung: Wird ein Angriff erst nach Wochen entdeckt, braucht es einen Stand von davor (Art. 32 DSGVO).

Eine Löschung wirkt im laufenden Betrieb sofort und läuft in den Sicherungen innerhalb dieser Fristen aus: in den Abbildern der Serverplatte nach sieben Tagen, in den Sicherungen auf dem Server nach 14 Ständen (in einem Abbild der Platte also nach höchstens 21 Tagen) und im gesonderten Speicher spätestens 97 Tage nach der letzten Sicherung, die die Daten noch enthielt. Müssen wir eine Sicherung oder ein Abbild einspielen, führen wir die Löschungen seit ihrem Stand erneut aus. Dafür führen wir eine Löschliste: Sie enthält zu jeder gelöschten Person nur eine Prüfsumme ihrer E-Mail-Adresse und den Zeitpunkt, also ein Pseudonym und keine Adresse im Klartext. Die Liste wird nach 120 Tagen bereinigt, weil keine Sicherung länger aufbewahrt wird; ihre Kopien im gesonderten Speicher laufen wie jede Sicherung spätestens 97 Tage nach ihrer Anlage aus, in den Abbildern der Serverplatte nach sieben Tagen. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. c in Verbindung mit Art. 17 DSGVO.

Speicherdauer im Überblick

Grundsätzlich speichern wir Daten, solange der Zweck es erfordert, und löschen sie dann. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten gehen vor (Art. 17 Abs. 3 Buchst. b DSGVO). Die Fristen im Einzelnen:

Besuchszählung (Einzelzeilen mit Tageskennung)
bis zum Ende des Tages; spätestens etwa eine Stunde danach zu Tageszahlen ohne Personenbezug verdichtet und gelöscht
Einladungs-Cookie im Browser
bis zum Ablauf des Codes, höchstens 30 Tage
Fehlversuche bei Einladungscodes, mit IP-Adresse
30 Tage
Vermerk, mit welchem Einladungscode ein Konto angelegt wurde
zwei Jahre
Nachrichten über das Kontaktformular
180 Tage
Fehlgeschlagene Anmeldeversuche
30 Tage
Sperren am Server nach erfolglosen Anmeldeversuchen (IP-Adresse, Zeitpunkt, Dienst)
Sperre eine Stunde, bei Wiederholung eine Woche; Protokoll von fail2ban am Server bis etwa fünf Wochen, Übersicht im Verwalterbereich 28 Tage
Systemjournal des Servers bei gescheiterten SSH-Anmeldungen (IP-Adresse, versuchter Benutzername)
höchstens vier Wochen
Sperren von Hand am Server (IP-Adresse oder Bereich, Dauer, Grund)
befristete bis 28 Tage nach ihrem Ende; dauerhafte bis zum Aufheben, jährlich überprüft
Sicherheitsereignisse mit IP-Adresse
30 Tage, bei der Anmeldung im Serverbetrieb 90 Tage
Systemprotokoll (Fehler und Warnungen)
30 Tage
Interne Mitteilungen an unsere Verwalter
90 Tage nach dem letzten Auftreten
Protokolle der Serverdienste
höchstens 50 MB je Dienst, gelöscht mit jeder neuen Fassung des Dienstes
Protokoll der Kennwortmails an Monteure
30 Tage
Vorgänge zur Einrichtung eines App-Zugangs
90 Tage
Problemmeldungen aus dem Windows-Programm, dem Serverbetrieb und der Handwerker-App
90 Tage
Urlaubsantrag oder Abwesenheitsmeldung vom Telefon (im Auftrag des Betriebs)
bis das Büro ihn abholt, die Kennung danach 30 Tage
Stand des Urlaubsplaners für die Telefone (im Auftrag des Betriebs)
solange der Betrieb ihn führt
Arbeitszeit: Kommen, Pause, Gehen oder ein Tag aus dem Wochenblatt vom Telefon (im Auftrag des Betriebs)
bis das Büro ihn abholt, die Kennung danach 30 Tage; auch wenn der App-Zugang vorher gelöscht wird
Arbeitszeit: die eigenen Tage der letzten fünf Wochen und Änderungen durch andere mit Grund für das Telefon (im Auftrag des Betriebs)
solange der Betrieb sie führt
Arbeitszeit: eigener Kontostand und eigene Korrekturanträge der letzten 60 Tage für das Telefon (im Auftrag des Betriebs)
solange der Betrieb sie führt; ein Antrag vom Telefon bis das Büro ihn abholt, die Kennung danach 30 Tage
Arbeitszeit im Programm des Betriebs, auch Konto und Stundenlisten für die Kanzlei (Verantwortlicher ist der Betrieb)
bis zum Ende des sechsten Kalenderjahres nach dem Tag, wenn der Betrieb nichts anderes einstellt (mindestens zwei Jahre); danach löscht das Programm sie von selbst
Automatische Fehlerberichte (Windows-Programm und App, ohne Inhalte)
90 Tage nach dem letzten Auftreten
Rückmeldungen zur Software (anonym)
ein Jahr, nachdem sie erledigt ist, spätestens drei Jahre nach Eingang
Mailadresse zu einer Rückmeldung (nur mit Einwilligung)
bis die Rückmeldung erledigt ist, spätestens ein Jahr nach Eingang
Zugriffsvermerke
ein Jahr
Änderungsprotokoll: steuerlich bedeutsame Einträge
zehn Jahre ab Ende des Kalenderjahres
Änderungsprotokoll: Vertragsnachweise
drei Jahre ab Ende des Jahres, in dem der Vertrag endete oder die Erklärung widerrufen wurde
Änderungsprotokoll: übrige Einträge
ein Jahr
IP-Adresse im Änderungsprotokoll
90 Tage
Einwilligungsnachweis für Werbung
drei Jahre nach dem Widerruf
Löschliste (Prüfsumme einer gelöschten Mailadresse)
120 Tage
Kundenkonto, Zugänge, Geräte
Vertragsdauer und 30 Tage Abholfrist
Testkonto ohne gebuchten Tarif
Lesemodus nach dem Ende der Testphase; frühestens nach 60 Tagen Ankündigung der Löschung, gelöscht nach weiteren 30 Tagen
Prüfwert zur Testphase (Rechner, Steuernummer, USt-IdNr.)
auch nach dem Löschen des Kundenkontos, solange wir eine kostenlose Testphase anbieten
Vermerke der Handwerker-App am Zugang (Rundgang, verstandene Hinweise, zuletzt um Rückmeldung gebeten)
solange der App-Zugang besteht
Vermerk am Kundenkonto, wann der Kundenbereich den Rundgang angeboten hat
solange das Kundenkonto besteht
Kostenlose Zugänge: Vormerkung einer Sperre oder Beendigung
mit dem Kundenkonto; der Vermerk im Änderungsprotokoll als Nachweis zum Vertrag drei Jahre
Kostenlose Zugänge: Tag der letzten Anmeldemail, Zeitpunkt der letzten Änderung
mit dem Kundenkonto oder dem Gerät
Beta-Test: Zustimmung zu den Bedingungen
am Betrieb oder App-Zugang, solange er besteht; im Änderungsprotokoll als Nachweis zum Vertrag drei Jahre
Beta-Test: Zeitpunkt der letzten Mail zu einem Bildschirmfoto und Zahl der weiteren
bis der Beta-Test für den Betrieb endet
Gerätekennung für Benachrichtigungen
solange die App an Ihrem Zugang angemeldet ist, auch bei ausgeschaltetem Schalter (für Notfall-Einsätze); gelöscht beim Abmelden, wenn das Telefon nicht mehr angemeldet ist, wenn Google sie als ungültig meldet, spätestens nach 270 Tagen ohne erneute Meldung durch die App
Wartende Benachrichtigung (Ruhezeit)
bis zum Versand, höchstens 24 Stunden
Schlüssel eines Kalender-Abos
bis ein neues ausgestellt, das Abo abgeschaltet oder der Zugang gelöscht wird
Vermerke zu einer vorläufigen Sperre
als Nachweis zum Vertrag drei Jahre ab Ende des Jahres, in dem der Vertrag endete
Speichermessung im Serverbetrieb (nur Größen, keine Inhalte)
Tageswerte 400 Tage; der aktuelle Stand für die Dauer des Vertrags
Unsere Rechnungen an Sie (Buchungsbelege)
acht Jahre ab Ende des Kalenderjahres (§ 147 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 3 AO, § 14b UStG)
Unsere Bücher und Buchungsaufzeichnungen
zehn Jahre ab Ende des Kalenderjahres (§ 147 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 AO)
Geschäftsbriefe, etwa E-Mails zu einem Vertrag
sechs Jahre ab Ende des Kalenderjahres (§ 147 Abs. 1 Nr. 2 und 3 AO)
Abbilder der ganzen Serverplatte beim Hoster
sieben Tagesstände, rollierend
Sicherungen auf dem Server
14 Tagesstände
Sicherungen im gesonderten Speicher
90 Tage, endgültig entfernt binnen weiterer 7 Tage

Nach dem Ende des Vertrags hat der Betrieb 30 Tage Zeit, seine Daten herunterzuladen (Art. 20 DSGVO); der Zugang bleibt so lange lesend nutzbar, und 14 und 3 Tage vor der Löschung erinnern wir ihn per E-Mail. Danach schließen wir das Konto und löschen Zugänge, Geräte, Ansprechpartner und die Inhalte der Handwerker-App. Ist alles gelöscht, bestätigen wir das per E-Mail. Die Adresse dafür halten wir nur bis zum Versand dieser Bestätigung bereit. Rechnungen und Buchungsaufzeichnungen bleiben für die gesetzlichen Fristen; sie enthalten Firmennamen und Rechnungsanschrift und lassen sich als Belege nicht nachträglich ändern. Was auf den eigenen Rechnern eines Betriebs liegt, rühren wir nicht an.

Müssen Sie uns Daten geben?

Gesetzlich verpflichtet sind Sie dazu nicht. Für einen Vertrag brauchen wir aber die Angaben, die eine Rechnung nach § 14 UStG verlangt, und eine E-Mail-Adresse für die Anmeldung. Ohne sie können wir keinen Vertrag schließen. Den Namen einer Ansprechperson, eine Telefonnummer und eine Einwilligung in Werbung geben Sie freiwillig.

Ihre Rechte

Sie haben nach der DSGVO das Recht auf

  • Auskunft über die zu Ihnen gespeicherten Daten (Art. 15),
  • Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16),
  • Löschung (Art. 17) und Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18),
  • Datenübertragbarkeit (Art. 20),
  • Widerspruch gegen bestimmte Verarbeitungen (Art. 21, siehe unten),
  • Widerruf einer Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft (Art. 7 Abs. 3).

Schreiben Sie dafür an support@copunkt.de oder nutzen Sie das Kontaktformular. Wir antworten innerhalb eines Monats (Art. 12 Abs. 3 DSGVO). Damit wir keine Daten an Unbefugte herausgeben, können wir Sie bitten, Ihre Identität nachzuweisen, etwa durch eine Antwort von der gespeicherten E-Mail-Adresse.

Ihr Widerspruchsrecht

Widerspruchsrecht nach Art. 21 DSGVO

Soweit wir Daten auf Grundlage unseres berechtigten Interesses verarbeiten (Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO), können Sie dem aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit widersprechen. Wir verarbeiten die Daten dann nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe nachweisen, die Ihre Interessen überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Verarbeiten wir Daten für Direktwerbung, können Sie dem jederzeit ohne Angabe von Gründen widersprechen; dann verwenden wir sie dafür nicht mehr.

Der Widerspruch ist an keine Form gebunden. Eine E-Mail an support@copunkt.de genügt, bei Hinweis- und Werbemails auch der Link am Ende der Mail.

Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde

Sie können sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde beschweren (Art. 77 DSGVO), insbesondere in dem Mitgliedstaat, in dem Sie wohnen oder arbeiten. Für uns zuständig ist:

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Heilbronner Straße 35, 70191 Stuttgart
Postanschrift: Postfach 10 29 32, 70025 Stuttgart
E-Mail: poststelle@lfdi.bwl.de
www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de

Was wir nicht tun

  • Wir verkaufen keine Daten und geben keine zu Werbezwecken weiter.
  • Wir setzen keine fremden Analyse-, Werbe- oder Absturzmeldedienste ein, weder auf der Webseite noch im Windows-Programm noch in der App. Auch unsere Server und die eingesetzten Werkzeuge senden keine Nutzungsmeldungen an deren Hersteller.
  • Wir erkennen niemanden über mehrere Tage, Geräte oder fremde Webseiten hinweg wieder.
  • Wir treffen keine automatisierten Entscheidungen mit rechtlicher Wirkung und betreiben kein Profiling (Art. 22 DSGVO). Der Lesemodus bei Zahlungsverzug folgt einer festen, vorher angekündigten Regel aus den AGB und endet mit der Zahlung.
  • Wir werten die Geschäftsdaten eines Betriebs nicht für eigene Zwecke aus. Ohne Serverbetrieb liegen sie gar nicht bei uns; mit Serverbetrieb greifen wir auf die Inhalte nur zu, wenn der Betrieb uns anweist, etwa wegen einer Störung, oder wenn ein Gesetz es verlangt. Bei kostenlosen Zugängen sehen wir nur Zeitpunkte, etwa wann zuletzt etwas gespeichert wurde, nie was (Abschnitt Vertrag).

Änderungen dieser Erklärung

Wir passen diese Erklärung an, wenn sich am System oder an der Rechtslage etwas ändert. Das Datum oben nennt die geltende Fassung, die Liste unten, was sich geändert hat. Wie wir Daten im Auftrag eines Betriebs verarbeiten, regelt der Vertrag über die Auftragsverarbeitung, die vertraglichen Bedingungen stehen in den AGB.

Was sich geändert hat

27. Oktober 2026

  • Vertrag, neuer Absatz: Damit jeder Betrieb CoPunkt nur einmal kostenlos testet, merken wir uns beim Beginn einer Testphase einen Prüfwert des Windows-Rechners sowie der Steuernummer und der USt-IdNr. Aus dem Prüfwert lassen sich Rechner und Nummern nicht zurückgewinnen; er bleibt auch nach dem Löschen des Kundenkontos gespeichert. Rechtsgrundlage ist unser berechtigtes Interesse (Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO).
  • Speicherdauer im Überblick: neue Zeile für diesen Prüfwert.
  • Anmeldung und Zwei-Faktor, neuer Absatz: Damit Sie sich im Windows-Programm auch ohne Internet anmelden können, legt das Programm auf Ihrem Rechner einen Prüfwert Ihres Kennworts ab. Aus ihm lässt sich das Kennwort nicht zurückrechnen, und er verlässt den Rechner nicht.

23. Oktober 2026

  • Kundenbereich: Es gibt wieder einen Rundgang, jederzeit über das Fragezeichen zu starten. Ob er Ihnen angeboten wurde, merkt sich unser Portal an Ihrem Kundenkonto (nur der Zeitpunkt des Angebots), nicht Ihr Browser.
  • Speicherdauer im Überblick: neue Zeile für diesen Vermerk am Kundenkonto.
  • Handwerker-App: Rapporte, Aufmaße, Fotos, selbst angelegte Einsätze, Urlaubs- und Abwesenheitsmeldungen und die Arbeitszeit versiegelt die App an einen Schlüssel Ihres Büroprogramms; auf unserem Server können wir sie nicht lesen.
  • Kundenkonto: Bei der Registrierung fragen wir zusätzlich Rechtsform, bei eingetragenen Gesellschaften Registergericht, Registernummer und Geschäftsführung, ob Sie Kleinunternehmer sind, das Bundesland und den gewünschten Kontenrahmen. Ihr Programm übernimmt sie in seine Firmendaten, im Serverbetrieb einmal beim ersten Anmelden.

19. Oktober 2026

  • Belege scannen: Auf Android nutzt die App dafür den Dokumentenscanner aus den Google-Play-Diensten. Das Scannen läuft auf dem Telefon; Google erhält Angaben zur Nutzung der Funktion, kein Bild. Ohne Google-Play-Dienste fotografiert die App mit der gewöhnlichen Kamera.
  • Quittungen: Ein Monteur kann eine Quittung ans Büro schicken. Sie reist verschlüsselt über unser Portal, wir können sie nicht lesen, und wird mit der Abholung gelöscht, sonst nach 30 Tagen.

17. Oktober 2026

  • Kalender-Abo: Jeder Zugang kann in der App ein Abo für seine eigenen Einsätze ausstellen. Wer Einsätze einteilen darf, kann im Windows-Programm zusätzlich ein Abo über alle Einsätze des Betriebs ausstellen; es enthält dieselben Angaben und die Namen der eingeteilten Monteure.
  • Kalender-Abo: Der Knopf „Google Kalender“ öffnet die Seite von Google zum Hinzufügen eines Kalenders und gibt ihr die Adresse mit, wie schon der Knopf für Outlook.

15. Oktober 2026

  • Besuchszählung: Aufrufe von unseren eigenen Anschlüssen zählen wir nicht mit. Ihre Adresse wird dafür beim Aufruf nur mit dieser Liste verglichen und nicht gespeichert.

14. Oktober 2026 (Fassung 3)

  • Arbeitszeit: Wer Ihre Zeiten sieht, stellt Ihr Betrieb jetzt mit zwei eigenen Rechten ein, „Arbeitszeit aller sehen“ (nur lesen) und „Arbeitszeit aller verwalten“, statt dass es an der Verwaltung des Teams hängt. Ihre Zeiten sehen auch die Vorgesetzten über Ihrem direkten Vorgesetzten. Ob Sie krank waren, sehen weiterhin nur der Inhaber und Ihr direkter Vorgesetzter.

14. Oktober 2026 (Fassung 2)

  • Sperren von Hand am Server: Unsere Verwalter für Technik können Adressen oder Bereiche befristet oder bis auf Widerruf sperren, damit der Server bei einem Angriff geschützt ist. Wir halten Adresse oder Bereich, Dauer, Grund und wer gesperrt hat fest; eine befristete Sperre löschen wir 28 Tage nach ihrem Ende, eine dauerhafte prüfen wir jährlich und löschen sie 28 Tage nach dem Aufheben. Vor dem Sperren prüft das System anhand der vorhandenen Protokolle, ob von dort jemand angemeldet war; gespeichert wird dabei nichts Neues.
  • Speicherdauer im Überblick: eine neue Zeile zu den Sperren von Hand.

14. Oktober 2026

  • Handwerker-App, neu: Arbeitszeit mit Kommen, Pause und Gehen und einem Wochenblatt. Kein Standort, keine Gerätedaten. Knöpfe liegen bei uns, bis das Büro sie abholt, ihre Kennung danach 30 Tage; die eigenen Tage der letzten fünf Wochen halten wir für das Telefon vor. Rechtsgrundlage beim Betrieb: Art. 6 Abs. 1 Buchst. c und b DSGVO; Aufbewahrung im Programm sechs Jahre nach Jahresende, danach automatische Löschung. Wir verarbeiten das im Auftrag des Betriebs.
  • Keine Ortung: ausdrücklich auch bei der Arbeitszeit.
  • Speicherdauer im Überblick: drei neue Zeilen zur Arbeitszeit.
  • Handwerker-App: eigener Stand des Arbeitszeitkontos, Korrekturantrag für abgeschlossene Tage, „jugendlich bis“ statt Geburtsdatum, Erinnerung „Kommen oder Gehen vergessen?“ als Benachrichtigung ohne Uhrzeit und Ort.
  • Handwerker-App: Monat bestätigen (freiwillig); für das Telefon steht nur, welche der letzten Monate bestätigt sind. Hinweis auf die Stundenliste für die Kanzlei, die im Programm des Betriebs entsteht.
  • Arbeitszeit: Pausen mit Uhrzeit; Uhrzeit des Telefons beim Senden und des Servers beim Ankommen, damit eine falsch gehende Telefonuhr auffällt. Änderungen durch andere sehen Sie mit Grund auch in der App; dafür halten wir sie fünf Wochen mit dem Namen dessen, der geändert hat, für Ihr Telefon vor. Der Grund einer Abwesenheit (etwa krank) geht dafür nicht mehr auf unseren Server, nur „abwesend“.
  • Arbeitszeit: Ihre Zeiten sieht auch, wer im Betrieb das Team verwaltet. Scheiden Sie aus, bleiben Ihre Zeiten bis zum Ende der Aufbewahrung gesperrt gespeichert. Ein Knopf vom Telefon bleibt bis zur Abholung durch das Büro, auch wenn der App-Zugang vorher gelöscht wird.
  • Arbeitszeit: Die Aufbewahrung bis zum Ende des sechsten Kalenderjahres kann der Inhaber ändern, mindestens zwei Jahre; 30 Tage vor dem Löschen erinnert das Programm ihn an den Export. Die Stundenliste für die Kanzlei nennt auch Zulagen aus Rapporten.
  • Urlaub und Abwesenheit: Die Art „krank“ liegt auf unserem Server nur in einem eigenen Teil für Sie und geht nur an Ihr eigenes Telefon; für alle anderen steht dort „abwesend“. Im Programm sehen sie der Inhaber, Ihr Vorgesetzter für sein Team und wer den Eintrag entschieden hat. Neu ist die Betriebsruhe, bei der entschieden wird, ob sie als Urlaub zählt oder bezahlt frei ist. Abwesenheiten und Lohnlisten bleiben als Lohnunterlagen mindestens bis zum Ende des sechsten Kalenderjahres.
  • Arbeitszeit erst nach Zustimmung: Bis Ihr Betrieb dem Auftragsverarbeitungsvertrag vom 14. Oktober 2026 zugestimmt hat, nimmt unser Server keine Arbeitszeit an.
  • Sperren am Server: Nach wiederholten erfolglosen Anmeldeversuchen sperrt der Server die IP-Adresse eine Stunde, bei Wiederholung eine Woche; Protokoll von fail2ban bis etwa fünf Wochen, Systemjournal mit dem versuchten Benutzernamen höchstens vier Wochen, Übersicht für unsere Verwalter 28 Tage.
  • Krank und Lohnliste: Die Lohnliste mit Krankheitstagen sieht nur der Inhaber. Im Datenexport für die Betriebsprüfung stehen Krankheitstage ohne Bemerkungen und Gründe; den vollständigen Export vor einer Kontolöschung erstellt Ihr Betrieb selbst.

13. Oktober 2026

  • Serverbetrieb: Anders als bisher angegeben geht auch mit einer Problemmeldung aus dem Serverbetrieb ein Ausschnitt des Programmprotokolls mit, geschwärzt auf Ihrem Rechner, dazu die letzten Fehlermeldungen des Serverbetriebs. Sie sehen vorher, was mitgeht.
  • Windows-Programm, Problem melden: Unkenntlich gemacht werden jetzt auch Kennwörter, Schlüssel, Codes, Telefon- und Steuernummern.
  • Handwerker-App, neu: Problem melden in der Hilfe, mit Fassung der App, Hersteller und Modell des Telefons und den letzten Fehlerberichten der App; gesendet erst auf Ihren Klick, gelöscht nach 90 Tagen.
  • Handwerker-App, neu: Urlaub und Abwesenheit. Anträge liegen bei uns, bis das Büro sie abholt, ihre Kennung danach 30 Tage; den Stand des Urlaubsplaners halten wir für die Telefone vor. Eine Krankmeldung ist ein Gesundheitsdatum; andere Mitarbeiter sehen nur „abwesend“. Wir verarbeiten das im Auftrag des Betriebs.
  • Handwerker-App: Einsätze, die der Betrieb als Notfall markiert, kommen immer, auch bei ausgeschalteten Benachrichtigungen, in der Ruhezeit und im Urlaub. Dafür speichern wir die Gerätekennung, solange die App angemeldet ist, auch bei ausgeschaltetem Schalter.
  • Handwerker-App: Bei der Anmeldung mit dem Kundenkonto prüfen wir anhand eines Prüfwerts der Mailadresse, ob es das Konto des Inhabers ist; die Adresse selbst geht dabei nicht mit.
  • Handwerker-App: Der Menüpunkt heißt jetzt „Meldungen“ statt „Benachrichtigungen“.
  • Vertrag, Rechnungen und Zahlung: Rechnungen, Stornobelege und Rechnungskorrekturen legen wir auch im Belegeingang Ihres Programms ab. Im Kundenbereich gibt es sie, solange das Kundenkonto besteht, auch gesammelt als ZIP-Archiv; nach der Schließung ist kein Abruf mehr möglich.
  • Vertrag, neu: Für den bevorzugten Support vergleichen wir die Absenderadresse einer Anfrage oder Rückmeldung mit den Mailadressen der Kundenkonten, ohne etwas Zusätzliches zu speichern.
  • Speicherdauer im Überblick: Problemmeldungen aus allen drei Wegen, Urlaubsanträge und Stand des Urlaubsplaners.

11. Oktober 2026

  • Für welche Daten wir verantwortlich sind: Zugänge, die ein Betrieb seiner Steuerberatung oder für eine Betriebsprüfung einrichtet, gehören wie die Zugänge seiner Mitarbeiter zu seinen Daten, samt dem Verlauf, was darüber angesehen und heruntergeladen wurde; soweit sie bei uns liegen, verarbeiten wir sie in seinem Auftrag. Was die Kanzlei abruft, verarbeitet sie danach in eigener Verantwortung.
  • Kundenkonto: Statt einer Steuernummer kann der Vermerk stehen, dass sie beim Finanzamt beantragt ist.
  • Rückmeldungen: Wann um eine Rückmeldung gebeten wird (höchstens alle 60 Tage, nie in den ersten 14 Tagen), merkt sich die Software am Benutzerkonto und für die Handwerker-App unser Portal am App-Zugang, ebenso dort, ob der Rundgang angeboten wurde und welche kurzen Hinweise verstanden sind. Ob eine Rückmeldung geschickt wurde, wird nicht vermerkt.
  • Kundenbereich und Verwaltung haben keinen Rundgang mehr; sein Merker im Browser entfällt.
  • Systemprotokoll: Was einen Betrieb betrifft, sehen unsere Verwalter für Technik und Support auch in dessen Akte, zusammen mit seinen automatischen Fehlerberichten. Mailadressen und Schlüssel sind dort unkenntlich, und jeder solche Blick steht in den Zugriffsvermerken. Zweck und Aufbewahrung (30 Tage) bleiben.
  • Vertrag: Bei kostenlosen Zugängen (Testphase, Testbetrieb) sehen wir anhand der Zeitpunkte, zu denen sich Rechner, Telefone und Serverbetrieb zuletzt gemeldet haben, ob sie genutzt werden; keine Inhalte, keine Namen, kein Verlauf. Einen ungenutzten Platz geben wir frei oder einen Testzugang beenden wir erst nach einer Ankündigung per E-Mail mit 14 Tagen Frist; die Daten bleiben erhalten.
  • Vertrag: Meldet sich ein kostenloser Zugang an (Windows-Programm, auch beim Programmstart; Kammer; Handwerker-App, auch beim Öffnen nach einer Pause; Kundenbereich), erhalten wir höchstens einmal am Tag je Betrieb eine E-Mail mit dem Namen des Betriebs, dem Zeitpunkt und dem Weg, ohne Namen von Personen und ohne E-Mail-Adressen. Gemerkt wird nur der Tag der letzten solchen E-Mail.
  • Vertrag und Windows-Programm: Bei kostenlosen Zugängen speichern wir je Rechner und Serverbetrieb auch den Zeitpunkt der letzten Änderung (nicht welche): im Serverbetrieb, wann zuletzt etwas gespeichert wurde, ohne Serverbetrieb den Zeitpunkt, den das Windows-Programm ab Fassung 0.9.4 mit seiner Meldung, dass es geöffnet ist, nennt.
  • Vertrag, neuer Absatz: Endet die kostenlose Testphase ohne gebuchten Tarif, bleibt der Zugang im Lesemodus; frühestens 60 Tage danach kündigen wir die Löschung per E-Mail an, danach gilt dasselbe wie nach jedem Vertragsende (30 Tage, Erinnerungen, Löschung, Bestätigung). So geschieht es seit dem 8. Oktober 2026; hier stand es bisher nicht.
  • Vertrag: Bei einem ungenutzten kostenlosen Zugang sperren wir einen einzelnen Rechner oder App-Zugang oder beenden den Testzugang (Lesemodus), jeweils mit 14 Tagen Ankündigung; für Betriebe im Beta-Test gelten dafür die Bedingungen für den Beta-Test, nicht diese Frist.
  • Für welche Daten wir verantwortlich sind: Automatische Fehlerberichte und Systemprotokoll dienen uns, die Software fehlerfrei zu halten; beheben wir damit eine Störung bei einem Betrieb, gehört das zugleich zur Verarbeitung in seinem Auftrag. Beim Verlauf der Zugänge für Steuerberatung und Betriebsprüfung genauer: heruntergeladen bei beiden, angesehen nur bei der Steuerberatung.
  • Handwerker-App: Ein automatischer Fehlerbericht trägt Betrieb und App-Zugang als Kennung ohne Namen (bisher hieß es „Gerätezeile“).
  • Serverbetrieb: Auch er sendet automatische Fehlerberichte wie das Windows-Programm, abschaltbar mit demselben Schalter; Problemmeldungen aus dem Serverbetrieb kommen ohne Programmprotokoll.
  • Protokolle: Zugriffsvermerke nennen den Bereich der Akte; mehrere Aufrufe desselben Bereichs durch dieselbe Person innerhalb einer halben Stunde stehen als ein Vermerk. Im Systemprotokoll sind in der Akte auch Kennwörter und IBAN unkenntlich; das ganze Protokoll sehen nur Verwalter für Technik.
  • Speicherdauer im Überblick: neue Zeilen für das Testkonto ohne Buchung, die Vermerke der App am Zugang, kostenlose Zugänge und den Beta-Test.
  • Vertrag, neuer Absatz Beta-Test: Für Betriebe im Beta-Test sperrt das Windows-Programm Bildschirmaufnahmen. Nach der Zustimmung des App-Zugangs zu den Bedingungen für den Beta-Test meldet die App Bildschirmfotos (ab Android 14) mit Betrieb, Zeitpunkt und Seite der App, höchstens eine E-Mail je Betrieb und zehn Minuten, ohne Bild und ohne Namen von Personen.

10. Oktober 2026

  • Neuer Absatz „Kennwort auf Ihrem Gerät speichern“: Auf Ihren Wunsch speichert der Browser, das Windows-Programm (Windows-Anmeldeinformationsverwaltung) oder die Handwerker-App (geschützter Speicher des Telefons) E-Mail-Adresse und Kennwort nur auf Ihrem Gerät. Nichts davon wird an uns übertragen; entfernen jederzeit durch Abwählen oder „Gespeichertes Kennwort entfernen“.
  • Automatische Fehlerberichte des Windows-Programms: Dauert ein Start länger als 30 Sekunden oder scheitert ein Startversuch, gehen auf demselben Weg die Dauer der Startschritte in Sekunden, die Angabe „erster Start“ und die Programmfassung mit; keine Pfade, keine Namen. Abschaltbar mit demselben Schalter.

9. Oktober 2026

  • Windows-Programm: Solange es offen ist, meldet es jede Minute nur, dass es läuft, und beim Schließen, dass es zu ist; kein Verlauf, keine Inhalte.
  • Handwerker-App: Bei der Anmeldung nennt die App Hersteller und Modell des Telefons, damit der Betrieb seine angemeldeten Telefone unterscheiden kann.
  • Windows-Programm und Handwerker-App: neue Absätze „Automatische Fehlerberichte“. Unerwartete Fehler werden ohne Inhalte gemeldet (Zeitpunkt, Plattform, Fassung, Ort ohne Kennungen, Fehlerart mit Stelle im Programm, Anzahl, Betrieb, Gerätekennung), gesammelt und gedrosselt, 90 Tage nach dem letzten Auftreten gelöscht. Rechtsgrundlage berechtigtes Interesse (Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO); abschaltbar im Programm unter Einstellungen, Problem melden und in der App unter Benachrichtigungen.

4. Oktober 2026 (Fassung 3)

  • Zahlung: Wer einen Tarif ohne vorherigen bezahlten Zeitraum bucht oder seine Buchung erweitert, hinterlegt dafür ein Zahlungsmittel bei unserem Zahlungsdienst Mollie; eine Kreditkarte wird durch eine Zahlung über 0,00 Euro bestätigt. Per Überweisung geht das nur, wenn wir es für den Betrieb zugelassen haben. Für alle anderen Rechnungen bleibt die freie Wahl der Zahlungsart.

4. Oktober 2026 (Fassung 2)

  • Handwerker-App: neuer Abschnitt Benachrichtigungen. Zustellung über Firebase Cloud Messaging der Google Ireland Limited als Auftragsverarbeiter; übermittelt werden Gerätekennung, Zeitpunkt, Art und ein allgemeiner Text ohne Namen, Anschriften oder Beträge. Rechtsgrundlage ist die Einwilligung über den Schalter in der App, für Hinweise zum Vertrag zugleich dessen Durchführung; Drittland USA mit Datenschutzrahmen EU-USA und Standardvertragsklauseln; Löschung beim Ausschalten oder Abmelden, spätestens nach 270 Tagen ohne Nutzung; Widerruf jederzeit.
  • Kurzfassung, Abschnitt Google Play, „Was die App nicht tut“, Empfänger und Drittland: Die App sendet nur dann Daten an Google, wenn Benachrichtigungen eingeschaltet sind; Google steht als dritter Dienstleister in der Liste.
  • Berechtigungen: Ab Android 13 fragt die App nach der Erlaubnis für Benachrichtigungen, erst beim Einschalten.
  • Speicherdauer im Überblick: zwei neue Zeilen (Gerätekennung, wartende Benachrichtigung).
  • Zahlung: Zahlungsempfänger der Lastschrift sind wir; Mollie zieht als unser Zahlungsdienstleister ein, und auf dem Kontoauszug steht CoPunkt mit dem Zusatz „via Mollie“.
  • Kalender-Abo: Beim Abruf speichern wir nur den Zeitpunkt des letzten Abrufs und grob die Art des Kalenders (Outlook, Google, Apple oder ein anderer), keine IP-Adresse und keine Kennung des Kalenderprogramms; gelöscht beim Erneuern, Beenden oder Entfernen des Zugangs.
  • Neuer Abschnitt Rückmeldungen zur Software: anonym, nur mit Plattform, Programmfassung und Tag des Eingangs; Mailadresse für Rückfragen nur mit Einwilligung, gelöscht sobald erledigt, spätestens nach einem Jahr; Rückmeldungen höchstens drei Jahre.
  • Protokolle: interne Mitteilungen an unsere Verwalter (Hinweis auf einen Vorgang, höchstens mit dem Namen des Betriebs), gelöscht 90 Tage nach dem letzten Auftreten.

4. Oktober 2026

  • Serverbetrieb: Endet nur er, ohne den Vertrag, wird sein Bereich nach 30 Tagen Lesemodus und zwei Erinnerungen entfernt.
  • Serverbetrieb: Der belegte Speicher wird täglich gemessen, nur Größen, keine Inhalte; die Tageswerte bleiben 400 Tage.
  • Handwerker-App: neuer Abschnitt zum Bezug über Google Play (Google Ireland in eigener Verantwortung, mögliche Übermittlung in die USA, Absturzdaten von Android); die App selbst sendet nichts an Google.
  • Neuer Abschnitt Kalender-Abo: welche Einsatzdaten die Abruf-Adresse liefert, dass sie wie ein Kennwort wirkt, und dass der Betrieb mit dem Eintrag bei einem Kalenderdienst die Daten in eigener Verantwortung an diesen gibt.
  • Zahlung: derzeit Kreditkarte und SEPA-Lastschrift, PayPal nur, sofern angeboten; Gläubiger-Identifikationsnummer von Mollie in der Vorabankündigung; Abbruch offener Zahlungen und Erstattung bei einem Storno.
  • Vorläufige Sperre nach § 5 Abs. 7 und 8 der AGB: was wir dazu festhalten, Mitteilung per E-Mail, Frist der Vermerke.
  • Zustimmung zu neuen Vertragsfassungen auch im Windows-Programm und in der App, mit den Zugangsdaten des Kundenkontos, die nicht gespeichert werden.

3. Oktober 2026

  • Besuchszählung: Das Skript liest im Browser nichts mehr aus; Einzelzeilen bleiben nur bis zum Ende ihres Tages statt 90 Tage; Global Privacy Control wird beachtet.
  • Änderungsprotokoll in drei Klassen (zehn Jahre, drei Jahre, ein Jahr) statt pauschal zehn Jahre; IP-Adressen darin nur noch 90 Tage.
  • Zahlung: genaue Angaben, was an Mollie geht (bei automatischer Zahlung auch Name und E-Mail-Adresse, bei Lastschrift Kontoinhaber und IBAN) und was wir speichern.
  • Neuer Abschnitt zur Übermittlung in Länder außerhalb der EU; Zertifizierungsstelle und Überwachungsdienst genannt.
  • Aufbewahrung unserer Rechnungen acht statt zehn Jahre, Bücher und Aufzeichnungen weiter zehn Jahre.
  • Sicherungen: Sperre gegen Löschen, tägliche Abbilder der Serverplatte beim Hoster (sieben Tagesstände), Löschliste mit Frist und Durchgangsspeicher der App genauer beschrieben.
  • Unser Zugriff auf den Serverbetrieb einheitlich beschrieben; Lesemodus bei Zahlungsverzug und Erinnerungen vor der Löschung ergänzt.
  • Werbeeinwilligung gilt auch nach einem früheren Widerruf erst mit bestätigter E-Mail-Adresse.
  • Nachrichten zum Vertrag: Ankündigung neuer Vertragsfassungen und Bestätigung der Löschung nach Vertragsende ergänzt.

2. Oktober 2026

  • Neu gefasst: Handwerker-App, Windows-Programm, Serverbetrieb, Kontaktformular, Einladungscodes, Zwei-Faktor, Zahlung, Aufsichtsbehörde, Widerspruchsrecht hervorgehoben.